Studentin im Hörsaal

Gleiche Chancen von Anfang an: Kritik an fehlender Berücksichtigung der Kindertagespflege, Sondierungspapier lässt wichtige Bereiche der Betreuung aus

15.04.2026 Kommentare (0)

Gebührenfreiheit reicht nicht: Vielfalt in der frühkindlichen Bildung muss mitgedacht werden 

Der Landesverband Kindertagespflege Rheinland-Pfalz e. V. sieht die fehlende Erwähnung der Kindertagespflege im aktuellen Sondierungspapier von CDU und SPD kritisch, insbesondere im Zusammenhang mit der Gebührenfreiheit und Chancengleichheit. 

Während in der Bildung von Anfang an weiter investiert werden soll, Verlässlichkeit und Gebührenfreiheit betont werden, und für jedes Kind die beste Förderung zur Verfügung stehen soll, bleibt die Kindertagespflege als unverzichtbarer Bestandteil der Betreuungslandschaft unerwähnt. Dabei ist sie seit Jahren fester Bestandteil des Bildungssystems und insbesondere im U3 Bereich eine qualitativ hochwertige, familiennahe und flexible Betreuungsform. 

Die politische Zielsetzung einer gebührenfreien frühkindlichen Bildung ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Sie darf jedoch nicht einseitig auf Kindertageseinrichtungen beschränkt bleiben. Gebührenfreiheit muss für alle Betreuungsformen gelten, also auch für die Kindertagespflege. Andernfalls entsteht eine strukturelle Ungleichbehandlung, die weder den Bedürfnissen von Familien noch den Anforderungen an ein modernes Bildungssystem gerecht wird. 

Zugleich hat die fehlende Berücksichtigung konkrete Auswirkungen: Viele Kindertagespflegepersonen sehen sich zunehmend gezwungen, ihre Tätigkeit aufzugeben. Dadurch gehen nicht nur Betreuungsplätze verloren, sondern auch qualifizierte, pädagogisch tätige Personen mit umfangreicher Erfahrung und pädagogischer Kompetenz. Diese Entwicklung verschärft die angespannte Fachkräftesituation zusätzlich und schwächt die Vielfalt in der frühkindlichen Bildung. 

Eltern benötigen flexible Lösungen, die sich an ihren Lebenssituationen orientieren. Die Kindertagespflege ist kein ergänzendes Angebot, sondern ein gleichwertiger Bestandteil der frühkindlichen Bildung. Besonders im U3-Bereich bietet sie qualitativ hochwertige, 

familiennahe und flexible Betreuung. Viele Eltern entscheiden sich bewusst für diese Form, auch im Sinne ihres gesetzlich verankerten Wunsch- und Wahlrechts gemäß § 5 SGB VIII. Wird die Beitragsfreiheit ausschließlich auf Kitas ausgeweitet, gerät dieses Wahlrecht faktisch unter Druck. Familien werden finanziell gelenkt, anstatt frei entscheiden zu können. „Familien müssen wählen dürfen.“ 

„Frühkindliche Bildung darf nicht eindimensional gedacht werden. Die Realität vor Ort ist vielfältig und genau das muss sich auch politisch widerspiegeln“, so der Landesverband. 

Wer die Herausforderungen der Zukunft ernst nimmt, darf nicht nur auf einen Lösungsweg setzen.“ 

Ein zukunftsfähiges und verlässliches Betreuungssystem braucht jedoch Vielfalt, und die gleichberechtigte Förderung aller Säulen der frühkindlichen Bildung. Dazu gehört zwingend, die Kindertagespflege politisch sichtbar anzuerkennen und finanziell gleichzustellen. 

„Kita und Kindertagespflege sind keine Gegensätze, sondern gleichwertige Angebote innerhalb eines gemeinsamen Systems. Diese Gleichwertigkeit muss sich auch in politischen Entscheidungen widerspiegeln.“ 

Der Landesverband hofft, dass die Kindertagespflege in den anstehenden Koalitionsverhandlungen verbindlich berücksichtigt und als gleichrangige Säule der frühkindlichen Bildung anerkannt wird. Denn Bildung beginnt nicht nur in der Kita, sondern auch in der Kindertagespflege. 

 

Positionspapier zur Stärkung und Weiterentwicklung der Kindertagespflege in Rheinland-Pfalz

„Investitionen zur Stärkung der Zukunft der Kindertagespflege in Rheinland-Pfalz“ 

Die Kindertagespflege ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe sowie der frühkindlichen Bildung in Rheinland-Pfalz. Sie sichert den Rechtsanspruch auf Betreuung und bietet Kindern verlässliche, individuelle Bildungs- und Entwicklungsräume. Damit legt sie eine wesentliche Grundlage für die soziale, emotionale und kognitive Entwicklung von Kindern. Eine qualitativ hochwertige Betreuung stärkt die individuellen Kompetenzen der Kinder und bereitet sie auf ihren weiteren Lebensweg vor. Gleichzeitig unterstützt die Kindertagespflege Familien durch flexible und verlässliche Betreuungsangebote und trägt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Chancengleichheit bei. 

Gute fachliche Weiterbildung sowie die Absicherung von Investitionen stärken die berufliche Perspektive von Kindertagespflegepersonen und erhöhen die Qualität der Betreuung. Die Gleichrangigkeit zur Kindertageseinrichtung sowie die Möglichkeiten der Inklusion ermöglichen allen Kindern unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen den Zugang zu guter Betreuung. Investitionen in die frühkindliche Bildung zahlen sich langfristig aus, da sie Bildungschancen verbessern, soziale Integration fördern und gesellschaftliche Teilhabe stärken. 

Der Arbeitsmarkt und die Wirtschaft werden durch eine gut funktionierende Kindertagespflege gestärkt. Sie bildet die Grundlage dafür, dass Arbeitsplätze besetzt werden können und dem Fachkräftemangel in verschiedenen Branchen entgegengewirkt wird. Eine verlässliche Kindertagespflege ermöglicht Eltern den Einstieg, Wiedereinstieg und die kontinuierliche Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit und trägt damit wesentlich zur wirtschaftlichen Stabilität bei. 

Die Kindertagespflege ist dabei nicht nur eine ergänzende Betreuungsform, sondern ein eigenständiges, gleichwertiges Angebot innerhalb der Bildungslandschaft. Um ihre Potenziale vollständig auszuschöpfen, bedarf es einer stärkeren politischen und finanziellen Unterstützung sowie einer verlässlichen strukturellen und gesetzlichen Verankerung auf Landesebene. 

Daher fordern wir vom Land Rheinland-Pfalz folgende Maßnahmen zur Stärkung und Weiterentwicklung der Kindertagespflege: 

  • Flächendeckende Beitragsfreiheit in der Kindertagespflege wie in der Kindertageseinrichtung, verbunden mit einem vollständigen finanziellen Ausgleich für die Jugendhilfeträger. 
  • Sicherstellung des vollumfänglichen Wunsch- und Wahlrechts der Eltern nach § 5 SGB VIII, unabhängig von Mehrkosten und konsequent am Wohl des Kindes orientiert.
  • Verlässliche finanzielle Förderung durch das Land zur Einrichtung und zum dauerhaften Betrieb einer Geschäftsstelle des Landesverbandes Kindertagespflege Rheinland-Pfalz zur Stärkung der strukturellen und fachlichen Arbeit auf Landesebene.  
  • Signifikante finanzielle Aufwertung der Geldleistungen für Betreuungszeiten in der Kindertagespflege (Personalkosten). Einführung einer zusätzlichen Förderung in Höhe von 1,50 Euro pro Betreuungsstunde sowie eine verbindliche jährliche Anpassung an die Inflation.  
  • Finanzielle Förderung der Fortbildung durch das Land in Höhe von mindestens 50 Prozent, mit der Verpflichtung der örtlichen Jugendhilfeträger, jährlich fünf Bildungstage (entsprechend 35 Stunden) für Kindertagespflegepersonen bereitzustellen.  
  • Finanzielle Förderung über den Jugendhilfeträger in Form von Sachleistungen, sodass jedes Jugendamt ein jährliches Budget erhält, um pädagogisches Bildungsmaterial oder Ausstattung bzw. Mobiliar zu bezuschussen.  
  • Gewährung eines einmaligen Investitionszuschusses zur Einrichtung neuer Kindertagespflegestellen.  
  • Verbindliche Beteiligung des Landesverbandes Kindertagespflege Rheinland-Pfalz an politischen Entscheidungsprozessen in allen relevanten frühkindlichen Arbeitsfeldern auf Landesebene.  
  • Sicherstellung der Vertretung der Kindertagespflege durch ein vollwertiges Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss sowie in weiteren relevanten Gremien.
  • Klare Regelung durch das Land, dass in allen KJHA und SJHA ein vollwertiges Mitglied für die Kindertagespflege im Gremium vertreten ist.
  • Anerkennung der Kindertagespflege als gleichwertiges Bildungssystem mit gleichberechtigtem Zugang zu sämtlichen Förderprogrammen, insbesondere in den Bereichen Projekte, Sprachförderung und Digitalisierung.
  • Ausbau und verlässliche Finanzierung von Vertretungsmodellen sowie eine angemessene Ausstattung der Jugendhilfeträger zur Sicherstellung von Ersatzbetreuung.
  • Ermöglichung des Zusammenschlusses von zwei Kindertagespflegepersonen unter Einbindung einer Vertretungskraft, um tragfähige und praxistaugliche Vertretungsmodelle zu etablieren. 

Die genannten Forderungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung der Kindertagespflege in Rheinland-Pfalz. Sie stärken Qualität, Chancengerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Eine angemessene Vergütung sowie die gezielte Förderung von Fortbildungen sichern die Qualität der Betreuung und kommen unmittelbar den Kindern zugute. Die Beitragsfreiheit gewährleistet einen gleichberechtigten Zugang zu guter Betreuung unabhängig vom Einkommen der Eltern und stärkt damit die Chancengleichheit. Investitionen in Ausstattung und Räumlichkeiten schaffen verlässliche und kindgerechte Rahmenbedingungen. Gleichzeitig verbessert die Einbindung der Kindertagespflege in politische Gremien die Mitwirkung und sorgt dafür, dass die Belange von Kindern, Familien und Kindertagespflegepersonen angemessen berücksichtigt werden. Insgesamt tragen die Maßnahmen dazu bei, die Kindertagespflege als gleichwertigen Bestandteil des Bildungssystems zu stärken, verlässliche Betreuungsstrukturen zu sichern und die Rechte aller Beteiligten zu festigen. 

Es ist notwendig, die Qualität, Zugänglichkeit und Unterstützung für Kinder und ihre Familien gemeinsam weiterzuentwickeln und verlässlich zu gewährleisten. 


Quelle: Landesverband Kindertagespflege Rheinland Pfalz e.V.


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