mehrere Kinder

Qualität ist gefordert

10.08.2013 Kommentare (0)

Wie auch schon andere Organisationen fordern auch der Kinderschutzbund, die Caritas und der Familienverband Qualität und nicht nur Quantität bei der Bereitstellung neuer Kita-Plätze für die unter Dreijährigen.  Hier die Pressemeldungen:

Der Deutsche Kinderschutzbund:

Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. fordert eine Qualitätsoffensive zum Inkrafttreten des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder ab dem 1. August 2013. Der quantitative Ausbau der Kinderbetreuung hat bestehende Qualitätsmängel deutlich verschärft.
Im Zuge des Ausbaudrucks konnten regionale Ziele teilweise erreicht werden, vielerorts wird der tatsächliche Bedarf an Betreuungsplätzen aber nicht gedeckt. Die Qualität der Betreuung ist zudem in den Hintergrund getreten. „Alle gesellschaftlichen Kräfte müssen gemeinsam quantitativ und qualitativ verlässliche und förderliche Bedingungen für Kinder und Eltern schaffen“, fordert Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes.
Dabei steht Qualität für Kinder im Mittelpunkt – personelle und strukturelle Rahmenbedingungen müssen im Zuge des zahlenmäßigen Ausbaus deutlich verbessert werden. Der Deutsche Kinderschutzbund erteilt vergrößerten Gruppen oder der Einstellung von nicht ausreichend qualifizierten Fachkräften auch für eine Übergangsphase eine eindeutige Absage. „Eine qualitativ schlechte frühkindliche Bildung ist kein verlässliches Fundament für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn. Das dürfen wir nicht zulassen und müssen gemeinschaftlich unsere Anstrengungen verstärken, um unserem Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag gerecht zu werden“, betont Heinz Hilgers und verweist auf die DKSB-Publikation „Qualität für Kinder – Empfehlungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“, die auf www.dksb.de bestellt werden kann.
Der Deutsche Kinderschutzbund fordert ein Betreuungsqualitätsgesetz, das entsprechende Standards sichert und damit die Qualitätsentwicklung vorantreibt. Dabei müssen Standards zur Erzieher(innen)-Kind-Relation sowie zur Vor- und Nachbereitungszeit der Erzieher(inne)n festgeschrieben werden. Qualität und Quantität müssen gemeinsam gedacht werden – für eine bedarfsdeckende quantitative und eine qualitativ hochwertige Betreuungsinfrastruktur in Deutschland.

Quelle: OTS: Deutscher Kinderschutzbund e.V. vom 31.7.2013

Der Deutsche Caritasverband:

Anlässlich des ab 1. August gültigen Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige sieht Caritas-Präsident Peter Neher den regional sehr unterschiedlichen Ausbaustand kritisch. „Es ist erfreulich, dass viele Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen wurden. Doch es darf nicht sein, dass die Frage, ob das Kind einen Kita-Platz bekommt, vom Wohnort abhängig ist. Alle Kinder in Deutschland müssen die gleichen Chancen haben, unabhängig vom Wohnort und ihrer sozialen Herkunft“, betont Neher.
Bund, Länder und Kommunen sind aufgefordert, gemeinsam den Ausbau voranzutreiben und gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass die Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vordergrund steht. „Das Wohl und die Bedürfnisse der Kinder müssen im Mittelpunkt stehen“, macht Neher deutlich.
Clemens Bieber, Vorsitzender des Verbandes Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband e.V., fordert: „Die Quantität darf den Blick für die Qualität nicht verstellen. Es ist wichtig, dass die Qualitätsstandards in Kindertageseinrichtungen bundesweit vergleichbar sind und verbessert werden. Dies muss in einem Bundesqualitätsgesetz geregelt werden. Zu groß ist heute die Diskrepanz zwischen der Bedeutung einer qualitativ hochwertigen frühen Förderung und den tatsächlichen Arbeitsbedingungen von Erzieherinnen.“
Eine Herausforderung der kommenden Jahre wird es sein, die notwendige Anzahl qualifizierter Erzieherinnen zu gewinnen. Der DCV und sein Fachverband, der KTK-Bundesverband, setzen deshalb darauf, dass Teilzeitkräfte aufstocken und befristete Verträge entfristet werden, um den Beruf attraktiver werden zu lassen. Zudem wird verstärkt mit Programmen um Erzieherinnen geworben, die aus dem Beruf ausgestiegen sind. „Neben einer guten Bezahlung muss es ausreichend Zeit für Vor- und Nachbereitung der pädagogischen Arbeit geben und die Betreuungsschlüssel müssen besser ausfallen“, fordern Bieber und Neher. In den kommenden Jahren werden DCV und KTK-Bundesverband den Ausbau der Plätze und die Qualitätsentwicklung weiter aktiv begleiten.
Die katholische Kirche stellt bundesweit über 70.000 Plätze für unter Dreijährige zur Verfügung. Dies entspricht einem Anteil von 14 Prozent aller Betreuungsplätze für diese Altersstufe.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes vom 30.7.2013

Der Deutsche Familienverband:

Ab August hat jedes Kind ab einem Jahr das Recht auf einen Betreuungsplatz. Viele Regionen haben ihr Ziel tatsächlich erreicht und können Eltern Plätze in Krippen oder bei einer Tagesmutter anbieten. Doch vor allem in Ballungsräumen ist der Bedarf oft deutlich höher als das Angebot. „Gerade wenn es um so kleine Kinder geht, darf aber nicht die Quotenerfüllung im Vordergrund stehen. Oberste Priorität muss eine für Kinder und Eltern bedarfsgerechte Betreuung haben“, fordert der Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV), Dr. Klaus Zeh. „Zahlen sind das eine, die Bedürfnisse eines Zweijährigen etwas ganz anderes.“
Familien wollen sicher sein, dass die Qualität der Betreuung stimmt. „Gerade Kleinkinder brauchen eine besonders intensive Betreuung: In kleinen Gruppen und mit einer gut qualifizierten, festen Bezugsperson“, betont Zeh. Der DFV fordert deshalb bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben, die sich an Empfehlungen von Experten der frühkindlichen Erziehung orientieren. Für einjährige Kinder sollte das Betreuer-Kind-Verhältnis 1:3 nicht überschreiten, für Zweijährige sollte es höchstens bei 1:5 liegen. Gerade altersgemischte Gruppen, in denen Babys und Vorschulkinder gemeinsam betreut werden, bieten diese wichtigen Voraussetzungen oft nicht: So wurden 2012 in Hamburg knapp sieben Kinder von null bis unter acht Jahren von einem Erzieher betreut, sogar acht Kinder waren es in Sachsen-Anhalt oder Brandenburg.
Neben der Qualität müssen für die Eltern natürlich auch Öffnungszeiten, pädagogisches Konzept und die Entfernung passen. Für die Erfüllung dieser gut bedachten und wichtigen Ansprüche bieten bloße Zahlen keine Verlässlichkeit.
Der DFV-Präsident mahnt ebenso die tatsächliche Umsetzung der Wahlfreiheit an. „Bisher haben wir mit dem Betreuungsgeld da nur einen Wackelkandidaten“, kritisiert Zeh. Denn es wird wegen der Vorgaben hinsichtlich des Geburtstermins nicht vor Oktober 2013 ausgezahlt werden. „Der Termin liegt also nach der Bundestagswahl – das politische Versprechen, Erziehungsarbeit mit 100 Euro monatlich wenigstens anteilig anzuerkennen, kann da schon wieder Geschichte sein. Echte Wahlfreiheit gibt es allerdings nur, wenn es bedarfsgerechte gute Kinderbetreuungsmöglichkeiten und ein angemessenes Betreuungsgeld gibt.“

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Familienverbandes vom 30.7.2013

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