
Qualität ist gefordert
Wie auch schon andere Organisationen fordern auch der Kinderschutzbund, die Caritas und der Familienverband Qualität und nicht nur Quantität bei der Bereitstellung neuer Kita-Plätze für die unter Dreijährigen. Hier die Pressemeldungen:
Der Deutsche Kinderschutzbund:
Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. fordert eine
Qualitätsoffensive zum Inkrafttreten des Rechtsanspruches auf einen
Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder ab dem 1. August 2013. Der
quantitative Ausbau der Kinderbetreuung hat bestehende Qualitätsmängel
deutlich verschärft.
Im Zuge des Ausbaudrucks konnten regionale Ziele teilweise erreicht
werden, vielerorts wird der tatsächliche Bedarf an Betreuungsplätzen
aber nicht gedeckt. Die Qualität der Betreuung ist zudem in den
Hintergrund getreten. „Alle gesellschaftlichen Kräfte müssen gemeinsam
quantitativ und qualitativ verlässliche und förderliche Bedingungen für
Kinder und Eltern schaffen“, fordert Heinz Hilgers, Präsident des
Deutschen Kinderschutzbundes.
Dabei steht Qualität für Kinder im Mittelpunkt – personelle und
strukturelle Rahmenbedingungen müssen im Zuge des zahlenmäßigen Ausbaus
deutlich verbessert werden. Der Deutsche Kinderschutzbund erteilt
vergrößerten Gruppen oder der Einstellung von nicht ausreichend
qualifizierten Fachkräften auch für eine Übergangsphase eine eindeutige
Absage. „Eine qualitativ schlechte frühkindliche Bildung ist kein
verlässliches Fundament für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn. Das
dürfen wir nicht zulassen und müssen gemeinschaftlich unsere
Anstrengungen verstärken, um unserem Bildungs-, Erziehungs- und
Betreuungsauftrag gerecht zu werden“, betont Heinz Hilgers und verweist
auf die DKSB-Publikation „Qualität für Kinder – Empfehlungen für
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“, die auf www.dksb.de
bestellt werden kann.
Der Deutsche Kinderschutzbund fordert ein Betreuungsqualitätsgesetz, das
entsprechende Standards sichert und damit die Qualitätsentwicklung
vorantreibt. Dabei müssen Standards zur Erzieher(innen)-Kind-Relation
sowie zur Vor- und Nachbereitungszeit der Erzieher(inne)n
festgeschrieben werden. Qualität und Quantität müssen gemeinsam gedacht
werden – für eine bedarfsdeckende quantitative und eine qualitativ
hochwertige Betreuungsinfrastruktur in Deutschland.
Quelle: OTS: Deutscher Kinderschutzbund e.V. vom 31.7.2013
Der Deutsche Caritasverband:
Anlässlich des ab 1. August gültigen Rechtsanspruchs auf einen
Betreuungsplatz für unter Dreijährige sieht Caritas-Präsident Peter
Neher den regional sehr unterschiedlichen Ausbaustand kritisch. „Es ist
erfreulich, dass viele Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren
geschaffen wurden. Doch es darf nicht sein, dass die Frage, ob das Kind
einen Kita-Platz bekommt, vom Wohnort abhängig ist. Alle Kinder in
Deutschland müssen die gleichen Chancen haben, unabhängig vom Wohnort
und ihrer sozialen Herkunft“, betont Neher.
Bund, Länder und Kommunen sind aufgefordert, gemeinsam den Ausbau
voranzutreiben und gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass die Qualität
der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vordergrund steht. „Das Wohl
und die Bedürfnisse der Kinder müssen im Mittelpunkt stehen“, macht
Neher deutlich.
Clemens Bieber, Vorsitzender des Verbandes Katholischer
Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband e.V., fordert: „Die
Quantität darf den Blick für die Qualität nicht verstellen. Es ist
wichtig, dass die Qualitätsstandards in Kindertageseinrichtungen
bundesweit vergleichbar sind und verbessert werden. Dies muss in einem
Bundesqualitätsgesetz geregelt werden. Zu groß ist heute die Diskrepanz
zwischen der Bedeutung einer qualitativ hochwertigen frühen Förderung
und den tatsächlichen Arbeitsbedingungen von Erzieherinnen.“
Eine Herausforderung der kommenden Jahre wird es sein, die notwendige
Anzahl qualifizierter Erzieherinnen zu gewinnen. Der DCV und sein
Fachverband, der KTK-Bundesverband, setzen deshalb darauf, dass
Teilzeitkräfte aufstocken und befristete Verträge entfristet werden, um
den Beruf attraktiver werden zu lassen. Zudem wird verstärkt mit
Programmen um Erzieherinnen geworben, die aus dem Beruf ausgestiegen
sind. „Neben einer guten Bezahlung muss es ausreichend Zeit für Vor- und
Nachbereitung der pädagogischen Arbeit geben und die
Betreuungsschlüssel müssen besser ausfallen“, fordern Bieber und Neher.
In den kommenden Jahren werden DCV und KTK-Bundesverband den Ausbau der
Plätze und die Qualitätsentwicklung weiter aktiv begleiten.
Die katholische Kirche stellt bundesweit über 70.000 Plätze für unter
Dreijährige zur Verfügung. Dies entspricht einem Anteil von 14 Prozent
aller Betreuungsplätze für diese Altersstufe.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes vom 30.7.2013
Der Deutsche Familienverband:
Ab August hat jedes Kind ab einem Jahr das Recht auf einen
Betreuungsplatz. Viele Regionen haben ihr Ziel tatsächlich erreicht und
können Eltern Plätze in Krippen oder bei einer Tagesmutter anbieten.
Doch vor allem in Ballungsräumen ist der Bedarf oft deutlich höher als
das Angebot. „Gerade wenn es um so kleine Kinder geht, darf aber nicht
die Quotenerfüllung im Vordergrund stehen. Oberste Priorität muss eine
für Kinder und Eltern bedarfsgerechte Betreuung haben“, fordert der
Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV), Dr. Klaus Zeh. „Zahlen
sind das eine, die Bedürfnisse eines Zweijährigen etwas ganz anderes.“
Familien wollen sicher sein, dass die Qualität der Betreuung stimmt.
„Gerade Kleinkinder brauchen eine besonders intensive Betreuung: In
kleinen Gruppen und mit einer gut qualifizierten, festen Bezugsperson“,
betont Zeh. Der DFV fordert deshalb bundeseinheitliche
Qualitätsvorgaben, die sich an Empfehlungen von Experten der
frühkindlichen Erziehung orientieren. Für einjährige Kinder sollte das
Betreuer-Kind-Verhältnis 1:3 nicht überschreiten, für Zweijährige sollte
es höchstens bei 1:5 liegen. Gerade altersgemischte Gruppen, in denen
Babys und Vorschulkinder gemeinsam betreut werden, bieten diese
wichtigen Voraussetzungen oft nicht: So wurden 2012 in Hamburg knapp
sieben Kinder von null bis unter acht Jahren von einem Erzieher betreut,
sogar acht Kinder waren es in Sachsen-Anhalt oder Brandenburg.
Neben der Qualität müssen für die Eltern natürlich auch Öffnungszeiten,
pädagogisches Konzept und die Entfernung passen. Für die Erfüllung
dieser gut bedachten und wichtigen Ansprüche bieten bloße Zahlen keine
Verlässlichkeit.
Der DFV-Präsident mahnt ebenso die tatsächliche Umsetzung der
Wahlfreiheit an. „Bisher haben wir mit dem Betreuungsgeld da nur einen
Wackelkandidaten“, kritisiert Zeh. Denn es wird wegen der Vorgaben
hinsichtlich des Geburtstermins nicht vor Oktober 2013 ausgezahlt
werden. „Der Termin liegt also nach der Bundestagswahl – das politische
Versprechen, Erziehungsarbeit mit 100 Euro monatlich wenigstens anteilig
anzuerkennen, kann da schon wieder Geschichte sein. Echte Wahlfreiheit
gibt es allerdings nur, wenn es bedarfsgerechte gute
Kinderbetreuungsmöglichkeiten und ein angemessenes Betreuungsgeld gibt.“
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Familienverbandes vom 30.7.2013