Eltern

Rückmeldung an Erzieher*innen bei Kindeswohlgefährdung

Prof. Frank Groner

12.05.2022 Kommentare (0)

Kann das Jugendamt Erzieher*innen eine Rückmeldung geben wie es im konkreten Fall weitergeht, wenn diese über eine (mögliche) Kindeswohlgefährdung informiert haben? Nach § 8a Abs. 4 SGB VIII gilt der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nicht nur für das Jugendamt selbst.

PDF Icon Beitrag: Rückmeldung an Erzieher*innen (1,1 MB)

Quelle: KiTa aktuell Recht 02/2022, S. 30

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