Rückmeldung an Erzieher*innen bei Kindeswohlgefährdung
Kann das Jugendamt Erzieher*innen eine Rückmeldung geben wie es im konkreten Fall weitergeht, wenn diese über eine (mögliche) Kindeswohlgefährdung informiert haben? Nach § 8a Abs. 4 SGB VIII gilt der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nicht nur für das Jugendamt selbst.
Beitrag: Rückmeldung an Erzieher*innen (1,1 MB)
Quelle: KiTa aktuell Recht 02/2022, S. 30