Sachsen erkennt KindheitspädagogInnen an
Im Rahmen des Sächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (SächsBQFG) wurden im Dezember durch Beschluss des Landtages folgende rechtliche Regelungen geändert:
das Gesetz über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (SächsSozAnerkG),
die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (SächsSozAnerkVO) und
die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Anforderungen an die Qualifikation und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflegepersonen und der Fachberater (Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte – SächsQualiVO)
Neu sind insbesondere die Regelungen zur staatlichen Anerkennung von Kindheitspädagogen und deren Aufnahme in die SächsQualiVO. Die neuen Fassungen gelten ab 31.12.13. Weitere Informationen zur Ausbildung pädagogischer Fachkräfte finden Sie hier.

