Sachsen: Kultusministerium legt Kita-Qualitätsprogramm auf
Zur Verbesserung der Bildungschancen von Kindern sollen Kindertageseinrichtungen zusätzliche pädagogische Unterstützung erhalten. Das sieht eine neue Förderrichtlinie des Kultusministeriums vor, die heute zur Anhörung freigegeben wird.
"Vor allem Kindertageseinrichtungen mit besonders vielen Kindern mit Entwicklungsverzögerungen, Verhaltens- und Sprachauffälligkeiten sollen in den Genuss der Fördermittel kommen", sagte heute Kultusministerin Brunhild Kurth vor dem Sächsischen Landtag. Diese Kindertageseinrichtungen erhalten ein pauschal festgesetztes Budget, mit dem zusätzliches Personal beschäftigt werden kann. In der Regel sollen damit Assistenzkräfte angestellt werden, die das pädagogische Fachpersonal entlasten sollen. "Aber auch pädagogische Fachkräfte können eingestellt werden, wenn die Situation vor Ort dies erfordert. Die Auswahl des zusätzlichen Personals bleibt allein den Verantwortlichen vor Ort überlassen", so die Kultusministerin.
Das Kita-Qualitätsprogramm sieht Mittel in Höhe von insgesamt zehn Millionen Euro vor. Der Bewilligungszeitraum beträgt 24 Monate und beginnt mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie noch vor der Sommerpause. Die Auswahl der Kitas nehmen die Jugendämter der Landkreise und Kreisfreien Städte vor. "Hier wird im Interesse des Kindeswohls Wahlfreiheit vor Ort geschaffen", erklärte Kultusministerin Brunhild Kurth. Mit dem Kita-Qualitätsprogramm kann eine Zahl von etwa 100 zusätzlichen Stellen pro Jahr finanziert werden.
Ansprechpartner
Ihre Meinung ist gefragt!
Diskutieren Sie über diesen Beitrag.
Kommentare (2)