mehrere Kinder

Schulen und Kitas müssen nicht mehr petzen

07.07.2011 Kommentare (2)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt den geplanten Beschluss der Regierungsfraktionen, der eine Einschränkung der Übermittlungspflichten im Aufenthaltsgesetz vorsieht. „Der Wegfall der Übermittlungspflicht für Schulen und Kindertagesstätten ist ein wichtiger Schritt, damit Kinder ohne Papiere ihr Menschenrecht auf Bildung in Deutschland wahrnehmen können", erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Bisher müssen Eltern und ihre Kinder ohne Aufenthaltsstatus fürchten, abgeschoben zu werden, wenn die Kinder eine Schule besuchen. Schulen und Kindertagesstätten sind nach Paragraph 87 Aufenthaltsgesetz verpflichtet, Kinder und Jugendliche ohne Papiere an die Ausländerbehörden zu melden.

„Die Menschenrechte gelten für alle in Deutschland lebenden Menschen, ohne Ausnahme", so Rudolf weiter. Die geplante Gesetzesänderung habe insofern auch eine Signalfunktion. „Damit Menschen ohne Papiere auch ihre Menschenrechte auf Gesundheit und auf angemessenen Lohn sowie faire Arbeitsbedingungen wahrnehmen können, sollte die Übermittlungspflicht auch für diese Bereiche eingeschränkt werden."

Das Institut hat in mehreren Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass die aufenthaltsrechtlichen Übermittlungspflichten verhindern, dass Menschen ohne Papiere ihre Menschenrechte in Deutschland tatsächlich wahrnehmen können:

Hendrik Cremer (2009): Das Recht auf Bildung für Kinder ohne Papiere – Empfehlungen zur Umsetzung. Policy Paper 14, Deutsches Institut für Menschenrechte. Berlin.

Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität (2008): Frauen, Männer und Kinder ohne Papiere in Deutschland – Ihr Recht auf Gesundheit. Deutsches Institut für Menschenrechte. Berlin.

Petra Follmar-Otto, Heike Rabe (2010): EU-Richtlinienumsetzungspaket 2010: Chancen zur Stärkung der Betroffenen von Menschenhandel und schwerer Ausbeutung nicht verpassen! aktuell Nr.1. Deutsches Institut für Menschenrechte. Berlin.

Quelle: ots-Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 30.6.2011

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Kommentare (2)

Hilde von Balluseck 25 Juli 2011, 16:11

Hallo Herr Brehme,

ich weiß nicht, in welcher Institution in welchem Bundesland Sie arbeiten. Ich kann nur von Berlin sagen, dass es derartige Abschiebungen gegeben hat.

Dass alle Kinder unter 04 keine Papiere haben, stimmt insofern nicht, als sie über die Papiere ihrer Eltern sich legal oder eben nicht legal in Deutschland aufhalten.

Vielleicht haben Sie Lust, für ErzieherIn.de etwas über Ihre Erfahrungen zu schreiben?

Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck

Jürgen Brehme 25 Juli 2011, 09:24

In meiner sozial-juristischen Ausbildung habe ich gelernt, dass wir Kinder, die z. B. aus asylrechtlichen Gründen gesucht werden, nicht herausgeben, nicht einmal ihren Aufenthalt bei uns angeben dürfen, so lange die Suchenden keinen richterlichen Beschluss dazu haben. Das ist Vertrauensschutz nach Bundes-Datenschutz. Deshalb konnten wir in der Vergangenheit z. B. schon ein Kind aufnehmen, des Familie sich im sog. „Kirchen-Asyl“ vor Zugriff schützte. Das war bei uns geschützt.
Ich bin nun etwas irritiert, dass es doch eine Pflicht gegeben haben soll, eventuell Kinder „ohne Papiere“ zu melden. Außerdem finde ich diesen Begriff unklar, denn alle Kinder unter 04 haben in der Regel „keine Papiere“ - dass müsste im Beitrag besser definiert werden.
MfG

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