Baden-Württemberg: Schulkindergärten für Kinder mit Behinderungen
Im laufenden Schuljahr 2011/2012 bestehen nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Baden-Württemberg 250 öffentliche und private Schulkindergärten für Kinder mit Behinderungen, in denen zum Stichtag 19. Oktober 2011 insgesamt 4 627 Kinder in 698 Gruppen betreut wurden. Mit einem Anteil von zwei Dritteln (3 075) waren Jungen gegenüber Mädchen deutlich in der Überzahl. 10 Prozent (474) der betreuten Kinder hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit.
Schulkindergärten für behinderte Kinder sind vorschulische Einrichtungen. Ihr Besuch ist für behinderte Kinder ab 3 Jahren (für körperbehinderte Kinder bereits ab 2 Jahren) vorgesehen, bei denen durch die Schulbehörde ein umfassender sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, der in allgemeinen Kindergärten auch mit begleitenden Hilfen nicht eingelöst werden kann. Außerdem ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten Voraussetzung für die Aufnahme des Kindes. In Schulkindergärten werden die Kinder auch während der Zeit einer eventuellen – wenn auch eher selten vorkommenden – Zurückstellung vom Schulbesuch gefördert. Die Kinder werden in den Schulkindergärten auf den Besuch eines allgemeinen Kindergartens oder auf die Schule (Grundschule, Sonderschule) vorbereitet. Sonderpädagogische Förderung durch Sonderschullehrer/innen und Bewegungsförderung durch Fachlehrer/innen mit der Ausbildung Physiotherapie sind in das pädagogische Gesamtkonzept integriert.
Die Förderung und Betreuung der 4 627 Kinder erfolgte in Kleingruppen. Landesweit wurden im Durchschnitt 7 Kinder je Gruppe betreut, wobei die durchschnittliche Gruppengröße von 5 Kindern im Landkreis Schwäbisch Hall bis zu 8 Kindern im Landkreis Lörrach reichte. 89 Prozent der Kinder wurden überwiegend ganztägig betreut. 379 der in den Schulkindergärten betreuten Kinder (8 Prozent) waren vom Schulbesuch zurückgestellt.
Die Mehrzahl der Kinder besuchte einen Schulkindergarten für sprachbehinderte Kinder (30 Prozent), einen Schulkindergarten für körperbehinderte Kinder (27 Prozent) oder einen Schulkindergarten für geistig behinderte Kinder (27 Prozent). Deutlich weniger Kinder wurden in einem Schulkindergarten für Erziehungshilfe (6 Prozent), in einem Schulkindergarten für hörgeschädigte Kinder (5 Prozent), in einem Schulkindergarten für lernbehinderte Kinder (4 Prozent) oder in einem Schulkindergarten für blinde bzw. sehbehinderte Kinder (1 Prozent) betreut.
Von den insgesamt 1 712 Personen des Lehr- und Erziehungspersonals, darunter nur 7 Prozent Männer (120), waren 46 Prozent Lehrerinnen oder Lehrer, 39 Prozent Erzieherinnen oder Erzieher, 6 Prozent Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen und 8 Prozent hatten eine anderweitige Ausbildung.
Ansprechpartner
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg

