mehrere Kinder

Schwachstellen bei der Umsetzung der Kinderrechte

29.01.2011 Kommentare (0)

„In unserem Land stehen Kinderrechte immer noch nicht oben auf der Prioritätenliste und haben immer noch keinen Verfassungsrang“, so Dr. Sabine Skutta und Prof. Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition. „Wir konstatieren eine hohe Zahl von Fällen von Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung, eine wachsende materielle Armut von Kindern und Bildungsarmut von viel zu vielen Kindern. Deshalb geht es bei der Stärkung der Kinderrechte im Grundgesetz um die Grundlagen für einen verbesserten Kinderschutz, um die Einführung eines Rechts auf bestmögliche Förderung sowie um stärkere Teilhaberechte.“

In einer Pressekonferenz mit der Kinderkommission des Deutschen Bundestages stellt die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland (NC) ihren Ergänzenden Bericht – auch Schattenbericht genannt – zum Staatenbericht vor. Die Kinderkommission äußert sich ebenfalls in einer eigenen Stellungnahme zum Dritt-/Viertbericht der Bundesregierung an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes. Darin nimmt die Bundesregierung ausführlich Stellung zum Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland.

Der Bericht der NC wirft einen deutlichen Schatten auf den Staatenbericht. „Die Bundesregierung soll nach Art. 44 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) einen Bericht über Fortschritte und Hindernisse bei der Verwirklichung der Kinderrechte vorlegen. Ein solcher Ist-Soll Vergleich liegt aber nicht vor. Stattdessen hat die Bundesregierung einen Sozialbericht verfasst, der bei aller Aufzählung vielfältiger Maßnahmen vermissen lässt, von welchen konkreten Staatenverpflichtungen die Regierung auszugehen hat. Hier sehen wir großen Nachbesserungsbedarf“, so die Sprecher der National Coalition. Wenn z.B. Art. 6 das „Recht auf Leben und Überleben“ garantiert, müssen negative Entwicklungen, wie die Klimakatastrophe, die Finanz- und Wirtschaftskrise, das Anwachsen eines ungeheuren Schuldenbergs und die zunehmende Kinderarmut in den Blick genommen werden. „Dass das Bundesverfassungsgericht bei den Harz IV Regelsätzen eingreifen musste und eine zügige Anpassung gefordert hat, ist ein Zeichen, dass in diesem Bereich Kinderrechte seit Jahren eklatant verletzt werden, statt die Belange von Kindern mit „Vorrang“ (Art. 3 UN-KRK) zu berücksichtigen.

Die Vorbehalte zur UN-KRK wurden von der Bundesregierung zwar im Jahr 2010 endlich zurück genommen, die bisherigen Kinderrechtsverletzungen vor allem für Flüchtlingskinder bestehen aber nach wie vor: „Wir sehen großen Anpassungs- und Handlungsbedarf im Bereich des Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrechts“ wenden sich Skutta und Maywald bei der Pressekonferenz an die Mitglieder des Bundestags.

Die National Coalition für die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland (NC), unter Rechtsträgerschaft der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ, ist ein Zusammenschluss von rund 100 Organisationen und Verbänden, die sich für die Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland einsetzen und auf Mängel der Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland (UN-KRK) aufmerksam machen.

Quelle: Pressemitteilung von der AGJ National Coalition vom 26.1.20011

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