
SOS-Kinderdorf fordert: Kinderrechte ins Grundgesetz!
Am 20. November, dem Internationalen Tag der Kinderrechte, jährte sich die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen zum 24. Mal. Bereits 1992 hat Deutschland die Konvention ratifiziert und nun ist es an der Zeit, dass Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufgenommen werden. In einem jüngst veröffentlichten Positionspapier sprach sich SOS-Kinderdorf für die Verankerung von Kinderrechten in einem neu zu schaffenden Grundrechtsartikel aus.
Kinder brauchen eigene Schutz- und Förderrechte. Derzeit
kommen Kinder im Grundgesetz nur in Bezug auf das Elternrecht
vor: Die Erziehung ihrer Kinder ist das Recht und die Pflicht
der Eltern. Eigene Grundrechte haben Kinder nicht. Zwar gelten
für sie dieselben Grundrechte wie für Erwachsene, „aber Kinder
sind nun mal keine kleinen Erwachsenen“, betonte Prof. Dr.
Johannes Münder, Vorstandsvorsitzender des SOS-Kinderdorf
e.V. „Sie befinden sich noch in der Entwicklung und können
ihre Rechte an vielen Stellen nicht selbst einfordern und
vertreten.“ Daher benötigen Kinder besondere Schutz- und
Förderrechte, die auch verfassungsrechtlich verankert sein
müssen. Der Schutz und die Förderung von Kindern kann nicht
nur Aufgabe der Eltern sein, sondern muss auch von Staat und
Gesellschaft geleistet werden. Dabei muss das Kindeswohl bei
allen staatlichen Entscheidungen, die Kinder betreffen, an
oberster Stelle stehen, eg al ob es sich um Verkehrspolitik,
Bildungspolitik, Umweltpolitik oder andere Bereiche handelt,
die die Lebenswelt von Kindern berühren. Außerdem müssen
Kinder beteiligt und ihre Meinung gehört werden, wenn es um
ihre Anliegen geht. Schließlich sind sie die besten Experten,
wenn es um ihre eigenen Belange geht. Zur Verankerung der
Kinderrechte im Grundgesetz hat das Aktionsbündnis
Kinderrechte – ein Zusammenschluss des Deutschen
Kinderhilfswerks, des Deutschen Kinderschutzbundes und UNICEF
Deutschland, in Kooperation mit der Deutschen Liga für das
Kind – einen folgendermaßen lautenden neuen Art. 2a GG
vorgeschlagen:
(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen
und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner
Persönlichkeit.
(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert
die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem
Erziehungsauftrag.
(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in
Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist
entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in
angemessener Weise zu berücksichtigen.
(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das
die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige
Bedeutung zu.
SOS-Kinderdorf schließt sich diesem Formulierungsvorschlag an und fordert den Bundestag und die kommende Bundesregierung auf, in dieser Legislaturperiode tätig zu werden und Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern. Dies wäre ein starkes Signal an Politik und Gesellschaft, Kinder als eigenständige Persönlichkeiten wahrzunehmen. „Künftig müssten dann Gesetze, die Auswirkung auf die Lebensverhältnisse von Kindern haben, aus der Perspektive von Kindern betrachtet und in Hinblick auf ihr Recht auf Schutz und Förderung ausgestaltet werden“, erläuterte Johannes Münder. Außerdem würde es die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde eröffnen, wenn die Kinderrechte verletzt würden.
Kinderrechte spielen auch in der täglichen Arbeit von SOS-Kinderdorf eine wichtige Rolle. Die Pädagoginnen und Pädagogen in den SOS-Einrichtungen ermutigen und unterstützen die betreuten Kinder und Jugendlichen darin, ihre Rechte zu kennen und wahrzunehmen. Beteiligung wird dabei groß geschrieben. Ob im kleinen, familiären Kreis der Kinderdorffamilien, in Kinderdorfräten, Kinderparlamenten oder bei den SOS-weiten Kinder- und Jugendkonferenzen: „die Kinder und Jugendlichen werden in Entscheidungen, die sie betreffen einbezogen und sie lernen ihre Meinung zu artikulieren“ erklärte Johannes Münder den beteiligungsorientierten Ansatz der SOS-Kinderdorfarbeit. Dies ist nicht zuletzt im Sinne des Kinderschutzes wichtig.
Seit fast 60 Jahren macht sich der SOS-Kinderdorf e.V. mit Sitz in München für die Bedürfnisse, Anliegen und Rechte von Kindern stark. Durch sein langfristiges Engagement will der SOS-Kinderdorfverein die Situation sozial benachteiligter junger Menschen und Familien nachhaltig verbessern.
Neben den SOS-Kinderdörfern sind über die Jahre viele weitere SOS-Angebote entstanden wie die SOS-Kinder- und Jugendhilfen, SOS-Ausbildungszentren, SOS-Beratungszentren, SOS-Mütterzentren, SOS-Dorfgemeinschaften und SOS-Mehrgenerationenhäuser. Dort werden über 130.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene betreut, beraten oder ausgebildet. Zudem unterstützt der SOS-Kinderdorf e.V. in 44 Ländern weltweit den Unterhalt von 130 Einrichtungen.
Quelle: OTS: SOS-Kinderdorf vom 19.11.2013