
Städte- und Gemeindbund zum Bildungs- und Teilhabepaket
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) zieht zwei Jahre nach
Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes für benachteiligte Kinder
und Jugendliche eine durchaus positive Bilanz. „Die Leistungen werden
immer stärker nachgefragt. Zwischenzeitlich nehmen ca. 60 bis 70 Prozent
am Bildungs- und Teilhabepaket teil. Dies ist ein wichtiger Schritt für
mehr Chancengerechtigkeit für diese Kinder und Jugendlichen“, erklärte
das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg,
am 28. März in Berlin.
Seit dem 1.4.2011 erhalten rund 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche aus
bedürftigen Familien das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket. Es
umfasst ein subventioniertes Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und
Schulen, die Finanzierung von Klassenfahrten und Klassenausflügen,
jährlich 100 Euro für Schulmaterialien, einen monatlichen
10-Euro-Zuschuss für z.B. Sportvereine oder Musikunterricht. Für
versetzungsgefährdete Schüler kann darüber hinaus Lernförderung bezahlt
werden. Nach holprigem Start nehmen immer mehr Kinder und Jugendliche
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets in Anspruch.
Dass nicht alle Kinder und Jugendliche Leistungen beanspruchen, ist für
den DStGB nicht überraschend. Nicht alle Kinder wollen Sport treiben
oder ein Musikinstrument lernen. Auch gibt es nicht in allen Schulen und
Kitas eine Mittagsverpflegung und auch nicht alle bedürftigen Kinder
sind automatisch versetzungsgefährdet. Der DStGB begrüßt ausdrücklich,
dass Bundestag und Bundesrat sich auf eine Vereinfachung des Verfahrens
zur Leistungsgewährung einigen konnten.
Nunmehr ist es auch möglich, Eltern, die einen Schulausflug oder die
Vereinsbeiträge vorfinanziert haben, dieses zu erstatten. Darüber hinaus
können Kinder und Jugendliche die bereits kostenlos einem Verein
angehören, auch die dringend notwendigen Sportausrüstungen teilweise
bezahlt werden. Trotz der Vereinfachungen wird die Umsetzung immer mit
etwas Bürokratie verbunden sein. Dies ist auch unvermeidbar. „Der Bund
stellt rund 800 Millionen Euro für die Leistungen des Bildungs- und
Teilhabepaketes zur Verfügung, Nachprüfungen sind wir dem Steuerzahler
schuldig“, betonte Landsberg.
Der DStGB fordert den Bund auf, die im Rahmen des Bildungspakets bis
Ende des Jahres befristet vorgesehenen zusätzlichen Mittel in Höhe von
400 Millionen Euro jährlich für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
in Horten und für den Ausbau der Schulsozialarbeit zu verstetigen.
„Schulsozialarbeiten erreichen die Kinder in den Schulen effektiver und
besser, als dies die Jobcenter können“, so Landsberg abschließend.
Quelle: ots-Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund vom 28.3.2013