Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung
Mit dem vorliegenden Entwurf des „KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetzes“ (SCQEG) wird einmal mehr ein bildungspolitischer Vorstoß unternommen, der auf dem Papier ambitioniert klingt, in der realen Praxis unserer Kindertageseinrichtungen jedoch an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern und Fachkräften vorbeigeht. Als Zusammenschluss der Kitafachkräfteverbände in Deutschland begrüßen wir selbstverständlich jede Anstrengung, die darauf abzielt, Bildungsgerechtigkeit herzustellen und Kinder in herausfordernden Lebenslagen zu unterstützen. Was uns jedoch als „Fortschritt“ und große Reform verkauft wird, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als ein System aus mehr Testdruck, gesteuerter Bürokratie und mangelhafter Finanzierung, dass die elementare pädagogische Arbeit vor Ort nicht stärkt, sondern belastet.
1. Defizitorientierter Blick auf das Kind statt ganzheitlicher Stärkung
Der Entwurf setzt massiv auf eine standardisierte Test- und Diagnoseorientierung – beginnend bei der Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands spätestens im fünften Lebensjahr, die sukzessive auf weitere Entwicklungsbereiche wie Selbstregulation, Motorik und Mathematik ausgeweitet wird. Damit verlagert der Bund den Fokus der frühkindlichen Bildung hin zu einer defizitären Sichtweise auf das Kind. Kinder werden frühzeitig in Raster gepresst und in „förderbedürftig“ oder „nicht förderbedürftig“ eingestuft. Dies widerspricht einem modernen, bedürfnisorientierten pädagogischen Ansatz, der die individuelle Entwicklung jedes Kindes im geschützten Raum begleiten und nicht permanent beurteilen und überwachen will. Was hier als Qualitätssteigerung deklariert wird, schafft in Wahrheit einen permanenten Etikettierungsdruck.
2. Bürokratie-Monster und Realitätsferne: Zeit und Geld fehlen an allen Ecken und Enden
Es drängt sich die Frage auf, wer diesen massiven Aufwand leisten soll. Sprachliche Bildung und kindliche Entwicklung sind keine Phänomene, die man durch isolierte Testverfahren verbessern kann. Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beziehungsarbeit brauchen Zeit – Zeit für das einzelne Kind. Wenn der Entwurf nun vorsieht, dass pro Kind Testverfahren durchgeführt, Ergebnisse dokumentiert, Fördermaßnahmen geplant, begleitet und ebenfalls dokumentiert, mit den Erziehungsberechtigten besprochen und schließlich an die Schule weitergegeben werden muss, bindet dies genau die Ressourcen, die für die eigentliche pädagogische Arbeit am Kind fehlen.
Hinzu kommt ein massives, völlig unterschätztes Problem beim Datenschutz: Die systematische Erfassung, digitale Speicherung und länderübergreifende Übermittlung von sensiblen Entwicklungs- und Sprachstandsdaten im Rahmen eines bundesweiten Monitorings öffnen der Überwachung und Stigmatisierung von Kindern Tür und Tor. Hier werden Datenschutzstandards für eine bürokratische Statistik geopfert.
Zwar werden im Gesetz pauschale Stundenansätze für Tests (z. B. mindestens zwei Stunden pro Kind) oder Förderung (mindestens 30 Minuten pro Woche pro Kind) genannt, doch in einem chronisch unterfinanzierten und überlasteten System führt dies nicht zu mehr Qualität, sondern zu noch mehr Verwaltung und Monitoring. Hauptsache, es gibt einen Test und eine Statistik – am Ende droht die Logik: „Keine Dokumentation, keine Kohle.“ Das ist realitätsfremd und schlichtweg am Limit der Belastbarkeit unserer Kolleginnen und Kollegen vorbei gedacht.
3. Fehlende bundesweite Qualitätsstandards und unzureichende Personalschlüssel
Während der Bund mit diesem Gesetz immer detailliertere Diagnose- und Berichtspflichten einführt, fehlt nach wie vor das Fundament, das seit Jahren von Verbänden, Wissenschaft und Praxis gefordert wird: bundesweit einheitliche, verbindliche Fachkraft-Kind-Schlüssel, die sich an wissenschaftlichen Empfehlungen orientieren. Wenn man alltagsintegrierte Sprachbildung und echte Bildungsqualität ernst nimmt, müsste zuallererst der Personalschlüssel so gestaltet werden, dass Fachkräfte überhaupt die zeitlichen und personellen Voraussetzungen haben, jedes Kind individuell zu begleiten. Stattdessen wird die Verantwortung über die berüchtigte Formulierung „Das Nähere regelt das Landesrecht“ auf die ohnehin klammen Länder und Kommunen abgewälzt. Es droht ein ungleichwertiger Flickenteppich in der Bundesrepublik, der den Anspruch gleichwertiger Lebensverhältnisse untergräbt.
4. Fragmentierte Unterstützung und unzureichende Ressourcen für Kitas in Belastungslagen
Zwar sieht der Entwurf zusätzliche Personalressourcen für Kitas in herausfordernden Lebenslagen vor, nämlich abhängig von der Einrichtungsgröße sind mindestens 20, 40 oder 60 Stunden pro Woche vorgesehen, jedoch ist die Hürde von „mindestens 10 Prozent der Tageseinrichtungen“ viel zu niedrig angesetzt. Was ist mit den restlichen Einrichtungen, die ebenfalls unter enormem Druck stehen? Kommunen und Träger klagen bereits heute über leere Kassen. Womit soll die Umsetzung in der Fläche finanziert werden? Wenn Finanzierung und Ressourcen an starre Förderkriterien und zusätzliche Diagnostik gekoppelt werden, anstatt Kitas generell strukturell und verlässlich auszustatten, wird das System weiter destabilisiert.
5. Angriff auf den eigenständigen Bildungsauftrag: Die schleichende Verschulung der Kita
Mit der starken Fixierung auf standardisierte Testverfahren, Diagnosebatterien und schulvorbereitende Berichte wird der eigenständige, elementarpädagogische Bildungsauftrag der Kitas massiv beschnitten. Länder wie Nordrhein-Westfalen haben mit ihren Bildungsgrundsätzen – ebenso wie andere Bundesländer mit ihren Orientierungsplänen – ein pädagogisches Fundament geschaffen, das auf ganzheitliches, erfahrungsorientiertes und spielerisches Lernen setzt. Dieses Fundament wird durch den Gesetzentwurf konterkariert. Anstatt den dort verankerten, altersentsprechenden Zugang zu Bildung zu stärken, schleicht sich durch die Hintertür eine verfrühte Verschulung ein. Kinder werden schon im Vorschulalter in ein Korsett aus Leistungsmessung, Kompetenzrastern und normierten Überprüfungen gezwängt. Das widerspricht jeglicher entwicklungspsychologischer Erkenntnis: Frühe Kindheit braucht freies Spiel, soziale Interaktion und emotionale Sicherheit als Basis für echtes Lernen – und keine schulischen Leistungsabfragen, die das Kind auf seine künftige Funktion im Schulsystem reduzieren.
6. Das Problem der Leerstellen, Kontroll-Dilemmata und der finanziellen Realität
Wenn zwar vollmundig gefordert wird, dass künftig bei der Personalausstattung Faktoren wie Vor- und Nachbereitung, krankheits- und urlaubsbedingte Ausfälle, Leitungsaufgaben sowie Praxisanleitung berücksichtigt werden müssen dies aber ohne verbindliche, quantifizierbare Quoten im Gesetz bleibt, läuft das Ganze ins Leere. Solange diese Posten nicht als fester, zusätzlicher Prozentsatz im Personalschlüssel eingepreist und gesetzlich garantiert sind, bleiben sie auf dem Papier reine Makulatur. Für die Fachberatung gibt es erst ab 2032 abhängig von der Kitagröße (80, 120, 240 Minuten) festgelegte Quoten pro Woche. In der Realität bedeutet das: Die Einrichtungen müssen diese immensen Aufgaben weiterhin im laufenden Betrieb stemmen – zulasten der direkten Betreuungszeit, durch ständige Notbetreuungen oder auf dem Rücken der ohnehin völlig überlasteten Teams. Wenn dann im selben Atemzug öffentliche Mittel nur noch an Träger fließen sollen, die sich zur Einhaltung dieser nebulösen Qualitätsvorgaben verpflichten, wird das System absurd: Träger werden für Missstände sanktioniert, deren Behebung ihnen der Gesetzgeber durch fehlende finanzielle und strukturelle Garantien unmöglich macht.
Die Konstruktion, dass der Bund pauschale Umsatzsteueranteile statt zweckgebundener Fördergelder überweist und der Vollzug bei Ländern und Kommunen liegt, entzieht sich jeglicher realpolitischer Verantwortung. Da dem Bund so der direkte finanzielle Durchgriff fehlt, soll Verbindlichkeit stattdessen über die Umsetzung im Landesrecht, die Koppelung der Trägerfinanzierung an die Qualitätsvorgaben und ein bundesweites Monitoring entstehen. Das Resultat ist ein bürokratischer Tiger ohne Zähne: Da der Bund kein echtes Geld als verlässlichen Hebel einsetzt, entsteht keine bundesweite Qualität, sondern ein unregulierter Druck auf die unterfinanzierten Kommunen und Träger vor Ort.
Die finanzielle Kernlüge: Sinkende Mittel bei steigenden Anforderungen
Besonders zynisch ist die finanzielle Entwicklung im Zeitverlauf: Während die neuen Standards formal unbefristet gelten sollen, ist die bislang zugesagte Bundesfinanzierung dagegen nur bis 2034 befristet. Noch schwerwiegender ist, dass es im Vergleich zum bisherigen KiTa-Qualitätsgesetz deutlich weniger Geld gibt: Statt derzeit rund zwei Milliarden Euro jährlich sollen 2027 und 2028 jeweils 1,493 Milliarden fließen, 2029 noch 1,243 Milliarden und von 2030 an nur noch 993 Millionen – kaum die Hälfte. Das bedeutet im Klartext: Mehr gesetzliche Vorgaben, mehr Überwachung, mehr Dokumentationspflichten und erweiterte Aufgaben sollen mit massiv gekürzten Bundesmitteln finanziert werden. Das ist kein Investitionsprogramm in die Zukunft, sondern eine geordnete Mangelverwaltung mit Ansage, die Kitas finanziell in den Ruin treibt und den Kollaps des Systems beschleunigt.
Fazit und Plädoyer
Am Ende greift es viel zu kurz, diesen Gesetzesentwurf lediglich als eine Frage des vertraglichen Gerangels zwischen Bund, Ländern und Kommunen um die Verteilung von Finanzmitteln zu begreifen. Das Gesetz eröffnet die Chance auf einen fundamentalen, überfälligen bildungspolitischen Paradigmenwechsel: auf eine dringend nötige Harmonisierung, gemeinsame Qualitätsstandards und eine systematische, datengestützte Qualitätsentwicklung. Und damit bietet es die Chance, Kitas endlich konsequent als das zu begreifen, was sie längst sind und immer stärker sein müssen – die ersten Bildungseinrichtungen im Lebenslauf. Nicht im Widerspruch zu ihrer Rolle als Orte kindgerechter Betreuung und sozialer Reifung, sondern in Ergänzung dazu.
Diese Realität anzuerkennen, bedeutet jedoch, sie nicht mit immer neuen Kontrollschleifen und sinkenden Budgets zu überfordern, sondern sie endlich so auszustatten, wie es ihrer gesellschaftlichen Bedeutung entspricht. Bildungsgerechtigkeit und Kindeswohl stehen nicht im Widerspruch zu liebevoller Betreuung und sozialer Reifung – sie sind ihre zwingende Voraussetzung. Doch solange die Politik exzellente Bildungsansprüche formuliert, während sie gleichzeitig die finanziellen und personellen Ressourcen radikal zusammenstreicht, bleibt dieser angebliche Paradigmenwechsel nichts weiter als ein leeres Versprechen auf Kosten der Schwächsten.
Quelle: Das Bundesnetzwerk der Kita-Fachkräfteverbände in Deutschland

