Umverteilung von Kita-Geldern
Das Bundesfamilienministerium und die Bundesländer haben sich am 16. August auf Staatssekretärs-Ebene über neue Regeln bei der Verteilung der vom Bund frisch zugesagten 580,5 Millionen Euro für 30.000 zusätzliche Kinderbetreuungsplätze geeinigt.
Künftig findet eine Umverteilung zugunsten von Bundesländern statt,
die einen Bedarf an zusätzlichen Mitteln haben, wenn die vom Bund
gegebenen 580,5 Millionen Euro nicht entsprechend einem festen Zeitplan
bewilligt werden. "Damit wird sichergestellt, dass die Bundesgelder
wirklich bedarfsgerecht für zusätzliche Betreuungsplätze eingesetzt
werden", sagte Lutz Stroppe, Staatssekretär im
Bundesfamilienministerium, nach der Verständigung mit den Ländern.
Schaffung von 30.000 zusätzlichen Betreuungsplätzen
Der
Bund hilft mit den entsprechend des bewährten Finanzierungsschlüssels
bereit gestellten 580,5 Millionen Euro über die Vereinbarungen des
Kita-Gipfels von 2007 hinaus bei der gemeinschaftlichen Schaffung von
30.000 zusätzlichen Betreuungsplätzen. Damit erhöht sich die Zahl der
für Deutschland insgesamt ins Auge gefassten Betreuungsplätze für unter
dreijährige Kinder von 750.000 auf 780.000.
Der Staatssekretär im
Bundesfamilienministerium zeigte sich im Anschluss an die heutigen
Verhandlungen erleichtert und zufrieden: "Mit dieser Verständigung
bekräftigen der Bund und die Länder ihre Überzeugung, dass der
bedarfsgerechte Kita-Ausbau bis 2013 gelingen kann", sagte Lutz Stroppe.

