Unsere Ministerialbürokratie
Die Redaktion von www.ErzieherIn.de beantwortet täglich Fragen zu Aus- und Weiterbildung, zu Quereinstiegen, zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Immer wieder wenden sich Menschen an uns, die in den zuständigen Institutionen zu wenig Unterstützung erhalten. Darüber reden wir nicht weiter, aber die folgende Anfrage, die ich anonymisiert habe, wirft doch ein trauriges Licht auf unsere Ministerialbürokratie.
"Hallo,
ich komme aus ...und ich habe einen vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW anerkanntes Diploma (Hochschulabschluss im Fach: Lehrerin für Vorschulerziehung). Aber ich kann nicht hier als Erzieherin arbeiten, weil ich nicht "staatlich anerkannte Erzieherin" bin. Könnten Sie mir bitte sagen, was soll ich weiter machen? Ich mochte als Erzieherin arbeiten. Oder, wenn das nicht moglich ist, wo kann ich mit meinem Diploma arbeiten?"
Offenbar hat die junge Frau versucht, über ein Ministeriium eine Anerkennung ihrer Qualifikation zu erreichen, das nicht für die Erzieherinnenausbildung zuständig ist. Wohl aber für die Anerkennung akademischer Abschlüsse, denn ihr Diplom wurde anerkannt. Nur nicht für die Kita. Der Fehler: Das für die Erzieherinnenausbildung zuständige Ministerium ist leider ein anderes. Aber offensichtlich hat man ihr im Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung nicht mitgeteilt, dass sie sich dorthin wenden muss.
Wenn man sich überlegt, dass viele Menschen nach solchen Erlebnissen aufgeben, kann man schon ärgerlich werden.
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Kommentare (4)
Hallo Nika,
Sie sind vermutlich an der falschen Adresse gelandet und die Ministerialbeamten haben Sie nicht informiert.
Sie sollten eine Anerkennung Ihrer Qualifikation für die Tätigkeit als Sozialarbeiterin beantragen. Die Anerkennung Ihrer Qualifikation erfolgt aber nicht im Ministerium für Kultus, sondern im Ministerium für Wissenschaft und Forschung, vermute ich. Dort würde ich fragen, wo Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Qualifikation als Sozialarbeiterin stellen können.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichem Gruß
Hilde von Balluseck
Sehr geehrte Frau Balluseck,
ich habe mein Studium (Pädagogik und Erziehungswissenschaften- als Magister) nach 5 Jahren Studium in der Slowakische Republik erworben und habe dort auch 4 Jahre als Erzieherin in einem Internat mit Jugendlichen gearbeitet. Im Jahr 2012 habe ich die Anerkennung zur Staatlich anerkannte Erzieherin in Baden-Württemberg beantragt und seit dem drehe ich mich im Kreis. Ich habe eine Berechtigung als Fachkraft nach §7 Abs. 2 des KiTaG im Rahmen einer Einzelfallentscheidung zu arbeiten erhalten. Ehrlich gesagt habe ich von Kindergarten Null Ahnung, da dafür in der Slow. Republik ein Studienfach Elementar und Frühpädagogik existiert. Um eine Gleichwertigkeitsfeststellung als staatlich anerkannte Erzieherin zu bekommen, habe ich zwei Möglichkeiten:
1. Anpassungslehrgang (12 Monate Vollzeitbeschäftigung in einer außerschulischen pädagogischen Einrichtung, davon aber mindestens drei Monate in einer sozialpädagogischen Einrichtung mit Schulkindern oder Jugendlichen)
oder eine
2. Eignungsprüfung.
Da ich eine alleinerziehende Mutter von zwei Kinder (17 und 15 J.) bin und mir einen 12 Monate langen Anpassungslehrgang (bezahlt wie Berufspraktikum) nicht leisten kann, dachte ich dass eine Eignungsprüfung ein schnellerer weg sein könnte und habe mich bei mehreren Fachschulen für Sozialpädagogik informiert. Meine Überraschung war noch grösser. Die Schulen haben von solche Prüfung noch nie was gehört...In meiner Verzweiflung habe ich dann noch "Beratung zur Anerkennung" in Ulm angerufen, alle meine Unterlagen per email gesendet und habe Empfehlung für ein Vorbereitungskurs (21 Monate) zur Schulfremdenprüfung für die Anerkennung als Erzieherin erhalten. Nach bestandener Schulfremdenprüfung muss man aber trotzdem ein Anerkennungsjahr absolvieren, also es bringt mich auch nicht weiter. Können sie mir vielleicht helfen, dass ich endlich nach mehr als zwei Jahren doch in mein alten Beruf wieder einsteigen könnte? Überall lese ich, was für Mangel an Erzieherinnen in Deutschland ist, nach Stuttgart wurden sogar Fachkräfte aus Italien oder Rumänien geholt...und wenn schon jemand mit entsprechende Qualifikation hier ist, dann wird es so unübersichtlich und kompliziert gemacht wie es nur geht.
Vielen Dank für Ihre Antwort. LG
Nika
Die Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse im pädagogischen Bereich ist so kompliziert gestaltet, dass man da fast unmöglich durchblicken kann.
Ich habe Erziehungswissenschaften (Bachelor) in Italien und Großbritannien (Master) studiert. Diese Studienabschlüsse wurden in Bayern nicht anerkannt. Allerdings konnte ich mit Hilfe eines potenziellen Arbeitgebers erreichen, dass ich in Bayern als pädagogische Fachkraft arbeiten darf. Wir haben das erreicht, weil es Fachkräftemangel herrscht und der Arbeitgeber und auch der Entscheidungsträger ein starkes Interesse an dieser Anerkennung hatte. Somit darf ich als pädagogische Fachkraft mit Kindern jeglichen Alters arbeiten. Ich bin pädagogische Fachkraft in der Krippe.
Was ich aber immer noch nicht verstehe: meine Anerkennung als pädagogische Fachkraft gilt nur für den Arbeitgeber, der diese Anerkennung für mich beantragt und bekommen hat. Sollte ich die Stelle wechseln wollen, müsste ich mich mit Hilfe des neuen Arbeitgebers noch einmal als pädagogische Fachkraft anerkennen lassen. Obwohl ich inzwischen weitere berufliche Erfahrungen gesammelt habe. Wer sieht die Logik dahinter und kann mir das erklären?
Hallo,
genau das Problem besteht nicht nur in NRW. Eine Freundin kommt auch aus dem Ausland gleicher Fall und das Ministerium (Landesschulbehörde) hat 7 Monate nur bezüglich der Zuständigkeit hin und her die Akte geschickt. Insgesamt ist sie über 1 Jahr bezüglich der Anerkennung hin und her gelaufen und hat nun über eine Prüfung den Status einer staatlich anerkannten Sozialassistentin erhalten. Für den Erzieher sollte sie noch 2 Jahre die Schulbank drücken oder aber ihr Abschluss als Lehrer hat hier den Status eine Bachelor und sie könnte noch den Master machen um als Lehrerin hier arbeiten zu dürfen.