
Unverheiratete Väter erhalten jetzt Sorgerecht
Der Europäische Gerichtshof hat dem Anliegen eines Mannes aus Köln entsprochen und das deutsche Kindschaftsrecht als menschenrechtswidrig bezeichnet. Es verstoße gegen europäische Regelungen. Der Vater hatte bis zur höchsten Ebene in Europa geklagt, weil die deutschen Gerichte seinen Wunsch, das Sorgerecht für seine Tochter - neben der Mutter - zu erhalten, abgelehnt hatten. Grund dafür war unterschiedliche Stellung des unverheirateten gegenüber dem verheirateten Vater. Der ledige Vater hat bisher praktisch keine Chance, wenn die Mutter den Kontakt zwischen ihm und dem Kind ablehnt. Selbst das Bundesverfassungsgericht entschied 2003, dass ledige Väter das Sorgerecht nicht erzwingen können. Nun müssen die deutschen Volksvertreter das Gesetz entsprechend ändern (Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 4. Dezember 2009, S. 6).