mehrere Kinder

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld: Stellungnahmen

22.07.2015 Kommentare (0)

Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Urteil zum Betreuungsgeld

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die einstimmige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstößt. „Damit stoppt das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz, das zentrale Zielstellungen einer chancengerechten Bildungs- und Sozialpolitik untergräbt. Die Bundesregierung sollte das Urteil dazu nutzen, die Stellschrauben der frühkindlichen Bildung in vielerlei Hinsicht neu zu justieren und in die Kita-Qualität zu investieren. Je früher Nachteile in der Entwicklung von Kindern ausgeglichen werden, desto geringer sind deren Auswirkungen auf das spätere Leben der Kinder. Aus diesem Grund kommt der gezielten Früherkennung und Förderung im frühkindlichen Bildungsbereich besondere Bedeutung zu", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Um diese Aufgabe angemessen zu erfüllen, bedarf es jedoch noch weitreichender Anpassungen im frühkindlichen Bildungssystem. Dieses ist in Deutschland durch extreme Unterschiede in der Verfügbarkeit und den Qualitätsstandards von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung zwischen einzelnen Bundesländern oder auch Gemeinden geprägt. Damit hängen die frühkindlichen Bildungschancen von Kindern zu stark davon ab, wo sie zufällig wohnen. Dies ist nicht nur ineffizient, sondern auch in höchstem Maße ungerecht. Wir müssen in Deutschland endlich allen Kindern unabhängig von ihrer regionalen Zuordnung den Zugang zu einer guten frühkindlichen Bildung ermöglichen", so Krüger weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes brauchen wir gut ausgestattete Kitas, in vielen Einrichtungen einen besseren Betreuungsschlüssel und eine weitere Professionalisierung der Fachkräfte. Wir benötigen in unseren Kitas zudem kleinere Gruppen, damit sich die Erzieherinnen und Erzieher den Kindern besser widmen können. Auch kommt der frühkindlichen Beteiligung und Demokratieerziehung in Kitas heute noch viel zu wenig Bedeutung zu. Die Erzieherinnen und Erzieher selbst müssen mehr Zeit bekommen, um die Entwicklung der Kinder im Rahmen der Früherkennung zu dokumentieren, um Fort- und Weiterbildungen zu besuchen, um gute Elternarbeit leisten zu können und um die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zu gestalten, beispielsweise beim Übergang in die Schule. Und sie brauchen mehr Zeit, um sich der Praxisausbildung neuer Erzieherinnen und Erzieher im Kita-Alltag besser widmen zu können.

„Die frühkindliche Bildung und Entwicklung ist mitentscheidend für den späteren Bildungsweg der Kinder und damit für ihre Chancen auf den Ausgleich herkunftsbedingter sozialer Ungleichheit. Das Betreuungsgeld setzt hier besonders für finanziell benachteiligte Familien falsche Anreize und hält gerade Kinder aus bildungsfernen Familien von der Kinderbetreuung fern. Es kann doch nicht sein, dass wir einerseits große Anstrengungen unternehmen, um möglichst viele Kinder schon früh in öffentlich geförderte Betreuungseinrichtungen zu bringen, und andererseits eine Prämie gezahlt wird, wenn Eltern das nicht tun", so Krüger abschließend.

Wissenschaftler fordern Kita-Ausbau statt Betreuungsgeld

Wissenschaftler aus ganz Deutschland plädieren dafür, „die erheblichen finanziellen Mittel, die Jahr für Jahr für das Betreuungsgeld ausgegeben werden, in die Verbesserung der Qualität der öffentlichen Bildungs- und Betreuungsinstitutionen und die Intensivierung ihrer Elternarbeit zu investieren." So heißt es in einer Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli, welches das Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt hat. Die 24 Unterzeichner, darunter die Soziologen Klaus Hurrelmann und Michaela Kreyenfeld von der Hertie School of Governance, sehen in dem Richterspruch eine Chance zum Umsteuern.

Das Betreuungsgeld stehe für eine in sich widersprüchliche Familien- und Bildungspolitik: „Weil die Politik sich nicht entscheiden kann, ob sie die Kinder primär über eine Förderung der Eltern oder auch durch eine ergänzende Förderung der Betreuungs- und Bildungsinstitutionen unterstützen möchte, schafft sie ambivalente Anreize sowohl für die Eltern als auch für die Institutionen." Die Forschung, einschließlich der von der Bundesregierung selbst in Auftrag gegebenen „Gesamtevaluation ehe- und familienpolitscher Leistungen", zeige übereinstimmend, dass die öffentliche Förderung der Kindertagesbetreuung die wirksamste aller staatlichen Maßnahmen sei. Hingegen stelle das Betreuungsgeld auch wirtschaftlich einen Fehlanreiz dar: Statt es für einkommensschwache Elternhäuser attraktiv zu machen, keine öffentlich unterstützten Bildungs- und Betreuungsangebote wahrzunehmen, müsse die Politik die enge Kooperation von Elternhaus und Einrichtungen fördern. Gerade für Kinder aus anregungsarmen Familien läge darin ein Gewinn, während gleichzeitig die zentrale Rolle der Eltern als Erziehungs- und Bildungsverantwortliche gestärkt würde.

Die Stellungnahme wurde von namhaften Vertretern der Erziehungswissenschaft, Medizin, Psychologie, Ökonomie, Rechtswissenschaft und Soziologie verfasst. Sie hatten sich bereits vor der Einführung des Betreuungsgeldes in einem offenen Brief vom 13. August 2012 gegen die Maßnahme ausgesprochen.
Sie finden die Stellungnahme unter http://bit.ly/stellungnahme-professoren-betreuungsgeld.

Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG begrüßt das Bundesverfassungsgerichtsurteil

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli, das Betreuungsgeld für verfassungswidrig zu erklären. Der Bund hat keine Gesetzgebungskompetenz, da die Regelung nicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erforderlich ist. Die beteiligten Verbände fordern die politischen Entscheidungsträger/innen auf, die frei werdenden finanziellen Mittel in den Ausbau der Betreuungsinfrastruktur zu investieren.
Das Betreuungsgeld widerspricht zentralen familienpolitischen Entscheidungen der letzten Jahre und wirkt sozial-, bildungs- und gleichstellungspolitisch kontraproduktiv. Das zeigen die Erfahrungen seit Einführung des Betreuungsgeldes im Jahr 2013: Frauen mit geringem Einkommen, niedrigem Bildungsniveau und Migrationshintergrund beziehen die Leistung häufiger und betreuen ihre Kinder zuhause, oftmals zu Lasten der Bildungschancen ihrer Kinder. Zudem steigt durch das Betreuungsgeld der Anreiz für einen längeren Erwerbsausstieg. Dies wirkt sich negativ auf die Erwerbsbiografien und die soziale Sicherung von Frauen aus.

Gerade eine qualitativ hochwertige Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege kann bei Kindern aus sozial benachteiligten Familien dazu beitragen, ihre Potentiale bestmöglich zu fördern. Dabei sind gute Angebote der frühen Förderung entscheidend. Jedem Kind sollten von Anfang an, unabhängig vom sozialen Status oder Herkunft, die bestmöglichen Bildungschancen offen stehen. Die durch die Abschaffung des Betreuungsgeldes bis 2017 frei werdenden 3,9 Milliarden Euro sollten daher dringend in den bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsinfrastruktur – sowohl qualitativ als auch quantitativ – investiert werden. Nur so kann Chancengleichheit für Kinder und Wahlfreiheit für Familien umgesetzt werden.

Flankiert werden muss der Ausbau der Betreuungsinfrastruktur durch eine sozial gerechte Kindergrundsicherung von 536 Euro pro Monat. Sie stellt die bisherige Familienförderung „vom Kopf auf die Füße", fasst eine Vielzahl an Leistungen zusammen, orientiert sich am steuerlichen Existenzminimum und wird am Einkommen der Eltern bemessen. So sieht gerechte, transparente und konsistente Familienförderung aus. Im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzen sich neun Verbände und 13 Wissenschaftler/innen seit 2009 für einen Paradigmenwechsel bei der Familienförderung ein. Weitere Informationen unter www.kinderarmut-hat-folgen.de

Sozialverband Deutschland: Betreuungsgeld ist verfassungswidrig

Als erklärter Gegner des Betreuungsgeldes befürwortet der SoVD inhaltlich die Entscheidung der Karlsruher Richter. „Eine Leistung von monatlich 150 Euro für Eltern, die auf einen mit öffentlichen Mitteln geförderten Betreuungsplatz für ihre Kleinkinder verzichten, ist nicht sozial. Langfristig schadet diese Zuwendung mehr als sie hilft", erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer. „Denn mit dem finanziellen Anreiz werden gerade einkommensschwache Familien dazu gebracht, auf frühkindliche Bildungs- und Förderungschancen zu verzichten. Dies gilt insbesondere für die Spracherziehung. So werden schon früh die Weichen für eine weitere Abwärtsspirale gesetzt."

Dass mit dem aktuellen Urteil das Ermessen über einen Rechtsanspruch auf das Betreuungsgeld nun auf die Länderebene verschoben wird, ist deshalb aus Sicht des Verbandes nur wenig zielführend. „So wird das Problem nur verlagert, aber strukturell nicht an der Wurzel gepackt", befürchtet Bauer.

Der SoVD spricht sich seit langem mit Nachdruck dafür aus, die für das Betreuungsgeld eingesetzten Mittel besser für den Ausbau qualitativ guter öffentlicher Betreuungsplätze zu verwenden. Von einem hochwertigen Betreuungsangebot mit gut ausgebildetem Fachpersonal würden alle Familien in Deutschland gleichermaßen profitieren, betont der SoVD-Präsident. „Zum Ausbau der Kinderbetreuungsplätze in Deutschland bedarf es gewaltiger Anstrengungen. Hier muss endlich mehr getan werden, um den sozialen Langzeitfolgen mangelnder Förderung von Kindern von Alleinerziehenden, aus einkommensschwachen Familien oder aus Familien mit Migrationshintergrund entgegenzuwirken."

Caritasverband: Alle Familien brauchen Förderung

Welche Art der Betreuung Familien wählen, darf nicht darüber entscheiden, ob sie staatliche Unterstützung erhalten. „Betreuungsgeld oder Kita" – vor diese Entscheidung sollte man Eltern nicht stellen, sagt Caritas-Präsident Peter Neher.

Kleine Kinder müssen rund um die Uhr betreut werden. „Ob Eltern ihr Kind 24 Stunden am Tag selbst oder teilweise von Verwandten oder in einer Kita betreuen lassen, darf nicht den Ausschlag geben, wie sie finanziell gefördert werden", so Neher. Alle Eltern wenden neben ihrer Liebe und ihrem Engagement auch Zeit und Geld für die Erziehung ihrer Kinder auf und tragen so wirtschaftliche Lasten, die der ganzen Gesellschaft zu Gute kommen. Sie haben daher das Recht auf einen Familienlastenausgleich. Der Gesetzgeber sollte hier niemanden unzulässig begünstigen oder benachteiligen. Unabhängig davon hat das BVerfG dem Betreuungsgeld am 21. Juli die Verfassungsmäßigkeit abgesprochen.

„Wir befürchten jetzt allerdings, dass das wichtige Anliegen, Familien mit kleinen Kindern in besonderer Weise zu unterstützen, unter den Tisch fällt und die für das Betreuungsgeld eingeplante Summe nicht mehr den Familien zu Gute kommt", so Neher. Die Caritas schlägt daher vor, das Elterngeld und das Betreuungsgeld zu einer einkommensunabhängigen Leistung für alle Familien zusammen zu führen. „Alle Familien sollten unabhängig von der Art der Kinderbetreuung in den ersten drei Jahren nach der Geburt eines Kindes 300 Euro monatlich zusätzlich zum Kindergeld und Sozialgeld erhalten", fordert Neher. Wer nur kurz aussetzen möchte, könnte sich einen höheren Betrag in einem kürzeren Zeitraum auszahlen lassen.

Familien müssen Wahlmöglichkeiten haben. Dazu gehört auch, dass gute Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, der Beruf der Erzieherin aufgewertet und weiter in die Qualität der öffentlich geförderten Kinderbetreuung investiert wird. Die Caritas plädiert hier für bundesweit gültige Qualitätsstandards.

Deutscher Familienverband: Stopp des Bundes-Betreuungsgeldes gefährdet Wahlfreiheit

Vor schwerwiegenden Folgen für junge Familien warnt der Präsident des Deutschen Familienverbandes Minister a.D. Dr. Klaus Zeh nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld. „Das Bundes-Betreuungsgeld für Kleinkinder im Alter von ein bis zwei Jahren sollte Familien ermöglichen, die Betreuungsform zu finden, die am besten zum Kind und zur Familie passt. Das ist eine Voraussetzung für die vom Grundgesetz gebotene Wahlfreiheit. Mit der heutigen Entscheidung haben die Bundesverfassungsrichter diese Wahlfreiheit in einem zentralen Punkt gestoppt. Bei der Entscheidung ging es nicht um die unsägliche 'Herdprämiendebatte´, sondern um die Frage, ob Bund oder Länder für das Betreuungsgeld zuständig sind. Jetzt sind die Länder in der Pflicht", sagt Zeh.

Das Betreuungsgeld war wie der quantitative und qualitative Krippenausbau ein familienpolitisches Instrument zur Schaffung von Wahlfreiheit. Es flankiert die dreijährige Elternzeit und ermöglicht es Familien, eine für ihre Situation passende Betreuungsvariante zu finden, auch wenn 150 Euro monatlich nur ein Anfang sein konnten. „In der Ausgestaltung des Betreuungsgeldes gab es Nachbesserungsbedarf, vor allem beim fallbeilartigen Wegfall der Leistung, wenn Eltern auch nur stundenweise eine öffentlich geförderte Kinderbetreuung nutzen. Wir hätten uns einen höchstrichterlichen Gestaltungsauftrag zur Nachbesserung gewünscht. Das Aus für die Wahlfreiheitsleistung Bundes-Betreuungsgeld bedauern wir außerordentlich", so Zeh.

Zeh fordert die Länder nunmehr dringend auf, die finanzielle Flankierung der Elternzeit weiterhin sicherzustellen. „Aus dem besonderen Familienschutz in Artikel 6 Grundgesetz ergibt sich ein Auftrag an die Familienpolitik: Sie muss Kindern die bestmögliche Betreuung ermöglichen und die Betreuungsentscheidung der Eltern anerkennen. Dafür brauchen Eltern kein Entweder-Oder, sondern gute Betreuungsangebote und eine gute finanzielle Unterstützung, wenn sie ihre Kinder selbst betreuen oder andere Betreuungsformen wählen wollen", so Zeh. Auch der Bundesgesetzgeber ist gefordert, Eltern nach den Elterngeldmonaten nicht im Regen stehen zu lassen.

Um wirklich jedem Kind einen Anspruch auf die individuell beste Förderung zu sichern, fordert der Deutsche Familienverband die Einführung eines Betreuungsbudgets, das alle Betreuungsformen gleichwertig fördert und direkt in bar bei den Eltern ankommt. Als ehemaliger Landesfamilienminister sieht Zeh dabei jetzt die Länder in der Pflicht: „Wie es Thüringen über viele Jahre mit dem Landeserziehungsgeld vormachte, sind jetzt alle Bundesländer dringend gefordert, ihre Verantwortung gegenüber Familien ernst zu nehmen".

VAMV: Betreuungsgeld in gute Kinderbetreuung investieren!

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem es das Betreuungsgeld als verfassungswidrig eingestuft hat. Der Bund hatte nicht die Gesetzgebungskompetenz ein Betreuungsgeld einzuführen, da es nicht zur Herstellung bundesweit gleichwertiger Lebensverhältnisse notwendig ist. „Mit der Entscheidung ist eine weitere als 'Familien-Leistung' deklarierte Förderung vom Tisch, die komplett an Alleinerziehenden vorbei geht", sagt die Bundesvorsitzende des VAMV, Solveig Schuster.

Alleinerziehende haben keine Wahlfreiheit und können sich den „Luxus" zu Hause zu bleiben, gar nicht leisten. Stattdessen sind sie auf gute und bedarfsgerechte Kitas angewiesen. „Nach dem Urteil ist die Regierung nun gefragt, zügig das Betreuungsgeld abzuwickeln und die frei werdenden Mittel vor allem auch für den Ausbau und die Qualität von frühkindlicher Bildung und Betreuung zu investieren", fordert Schuster. Alleinerziehende brauchen gute, verlässliche und flexible Kinderbetreuungsangebote auch zu Randzeiten und am Wochenende, wie andere Eltern auch", so die Bundesvorsitzende. Hier besteht weiterhin dringender Ausbaubedarf. Der VAMV fordert die Politik auf, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für Kitas gesetzlich zu verankern.

Zudem ist die Politik gefordert, familienpolitische Widersprüche abzubauen, die im Lebenslauf zu Lasten von Alleinerziehenden gehen, wie etwa das Ehegattensplitting oder die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegattinnen und Ehegatten. Wie das Betreuungsgeld fördern auch sie die Entscheidung von Müttern, zugunsten der Familie zu Hause zu bleiben. Bricht die Ehe auseinander, fällt ihnen das jedoch auf die Füße, denn das Unterhaltsrecht verlangt, selbst für das Geld auf dem Konto zu sorgen. Nach beruflicher Auszeit und ohne Kinderbetreuung ist dies aber kaum zu realisieren. „Hier braucht es einen roten Faden statt Fehlanreize", fordert Schuster.

Quellen: Pressemitteilungen des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG, des Deutschen Caritasverbandes, des Deutschen Familienverbandes, des Deutschen Kinderhilfswerks, des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter und von OTS: SoVD Sozialverband Deutschland sowie OTS: Hertie School of Governance vom 21.7.2015

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