mehrere Kinder

VAMV: Elterngeld Plus muss Alleinerziehende mit gemeinsamer Sorge einbeziehen

09.06.2014 Kommentare (0)

Am 4. Juni hat das Kabinett das neue Elterngeld Plus beschlossen. „Wir unterstützen das Ziel des Gesetzgebers, Partnerschaftlichkeit in Familien zu fördern. Für den Fall der Trennung ist es gut, wenn beide Elternteile eine eigenständige Existenzsicherung und eine Elternschaft aufgebaut haben, die bleibt. Die Anspruchshürden für Alleinerziehende sind jedoch zu hoch“, betont Edith Schwab, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV).

Für einen tatsächlichen Zugang zu Partnermonaten und Partnerschaftsbonus im neuen Elterngeld Plus fordert der VAMV erstens, für Alleinerziehende gegebenenfalls den Erwerbsumfang von 25-30 Stunden als Vorrausetzung für den Bonus zu senken und zweitens weiter nach einer praktikablen Regelung im Gesetz zu suchen, die Alleinerziehende mit gemeinsamen Sorgerecht einbezieht.

Alleinerziehende mit gemeinsamem Sorgerecht sind bisher laut Referentenentwurf vom Bezug der Partnermonate sowie des Partnerschaftsbonus ausgeschlossen. Das steht im Widerspruch zum gesetzlichen Leitbild der gemeinsamen Sorge, welches der Gesetzgeber 2013 im Familienrecht verankert hat. Immer mehr Alleinerziehende werden in Zukunft die gemeinsame Sorge haben. „Eine neue familienpolitische Leistung an das alleinige Sorgerecht zu knüpfen, ist inkonsequent und wird Alleinerziehenden nicht gerecht. Die Politik ist aufgefordert, für Alleinerziehende eine konsistente Gesetzgebung zu verfolgen“, so Edith Schwab.

Eine Arbeitszeit von 25-30 Wochenstunden als Voraussetzung für den Partnerschaftsbonus im Anschluss an das Elterngeld, geht angesichts ihrer Arbeitsmarktsituation und fehlender Kinderbetreuung an Alleinerziehenden vorbei. „Eine neue familienpolitische Leistung ist aber nur dann akzeptabel, wenn Alleinerziehende davon gleichermaßen wie Paare profitieren können“, ergänzt Edith Schwab.

Die Stellungnahme des VAMV zum Elterngeld Plus unter: https://www.vamv.de/uploads/media/VAMV_Stellungnahme_RefE_ElterngeldPlus.pdf

Quelle: Pressemitteilung des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. vom 4.6.2014

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