mehrere Kinder

VAMV sieht Reformbedarf beim Familienpaket

04.07.2015 Kommentare (0)

„Alleinerziehende haben sich vom Familienpaket deutlich mehr erhofft, von der Erhöhung des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und Kinderzuschlags wird wenig bei ihnen ankommen. Die bescheidene Erhöhung ihres steuerlichen Entlastungsbetrags ist ein kleines Trostpflaster. Allerdings wurde hier die Chance verpasst, die jetzt erzielte Entlastung langfristig zu sichern und den Entlastungsbetrag zu dynamisieren", kritisiert Solveig Schuster, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), anlässlich der am 18.6.2015 zweiten und dritten Lesung des „Familienpakets" im Bundestag.

„Nach elf Jahren Stagnation war eine Erhöhung der steuerlichen Entlastung für Alleinerziehende überfällig", betont Schuster. „Ohne Dynamisierung wird es wieder zu einer schleichenden Steuererhöhung für Alleinerziehende kommen. Der Grundfreibetrag wird regelmäßig angepasst, um steigende Lebenshaltungskosten abzubilden. Das muss auch für den Entlastungbetrag gelten, um die zeitliche und finanzielle Mehrbelastung von Alleinerziehenden aufzufangen", fordert Schuster. „Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende ist allerdings auch mit der Erhöhung des Entlastungsbetrags um 600 Euro auf 1.908 Euro noch lange nicht erreicht. Angemessen wäre die Ausgestaltung mit einem zweiten Grundfreibetrag als Gegenstück zum Ehegattensplitting."

Insgesamt bleibt grundsätzlicher Reformbedarf bestehen: Die soziale Schieflage von Kinderfreibeträgen und Kindergeld ist unangetastet, von der wohlhabende Familien profitieren. Für Alleinerziehende verpufft die Erhöhung des Kindergeldes oft: Wer auf SGB II-Leistungen angewiesen ist, guckt in die Röhre, denn hier wird das Kindergeld ganz angerechnet. Auch beim Unterhaltsvorschuss wird das Kindergeld vollständig angerechnet, was änderungsbedürftig ist. Bei dieser Leistung besteht dringender Ausbaubedarf: Kinder haben länger als sechs Jahre und auch nach ihrem zwölften Geburtstag den Bedarf auf Unterhaltsvorschuss, wenn sie keinen Unterhalt bekommen.

„Als VAMV machen wir uns für eine Familienförderung jenseits vom Steuerrecht stark, hin zu einer Individualbesteuerung und der direkten Förderung von Kindern durch eine Kindergrundsicherung von 600 Euro pro Monat, unabhängig von der Familienform und von Einkommen ihrer Eltern", unterstreicht Schuster.

Quelle: Pressemitteilung des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 18.6.2015

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