mehrere Kinder

Verbesserung des Kinderschutzes - Zusatzprotokoll endlich unterzeichnet

31.07.2009 Kommentare (0)

Die UN-Kinderrechtskonvention ist von allen Staaten, mit Ausnahme der USA und Somalias, ratifiziert worden. Sie enthält einen weltweit gültigen Grundrechtekatalog für Kinder. Deuschland hat diese Konverntion im Jahr 1992 unterzeichnet. Im Jahr 2000 wurden zwei Zusatzprotokolle verabschiedet, eines zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten und eines zum Schutz vor sexueller Ausbeutung. Deutschland hat das Zusatzprotokoll zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten im Jahr 2004 ratifiziert. Jedoch erst am 15. Juli ist Deutschland als eines der letzten Länder Europas dem Zusatzprotokoll der UN-Kinderrechtskonvention gegen Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie beigetreten, es tritt am 15. August in Kraft. „Dies ist ein seit langem überfälliger Schritt, um Kinderpornografie und Kinderhandel auch in Deutschland wirksamer zu bekämpfen", sagte Prof. Dr. Lothar Krappmann, Berichterstatter des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes und Komiteemitglied von UNICEF Deutschland. „Nur ein Bruchteil des tatsächlichen Ausmaßes der sexuellen Ausbeutung von Kindern ist bekannt. Deutschland ist jetzt in der Pflicht, genauer hinzusehen und zu helfen" (www.unicef.de).

Dies bedeutet, dass Deutschland regelmäßig beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf über die Umsetzung des Zusatzprotokolls berichten muss. Kinderhandel, -prostitution und -pornografie müssen künftig gezielt erfasst und das Dunkelfeld gründlicher erforscht werden.

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