Verbesserungen frühkindlicher Bildung in NRW geplant
Unter dem Leitgedanken "Weniger Gebühren und mehr Qualität" steht der Gesetzentwurf zur ersten Stufe der Revision des so genannten Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), der am 12.07.2011 im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Düsseldorfer Landtags beraten wurde. Der Entwurf zum 1. KiBiz-Änderungsgesetz enthält neben der Elternbeitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung zahlreiche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung in den Kindertageseinrichtungen.
Familienministerin Ute Schäfer begrüßte ausdrücklich den Beschluss des Ausschusses, die Pauschale für eine bessere Personalausstattung zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren um 400 Euro zu erhöhen. Im Gesetzentwurf lag die zusätzliche Pauschale zur Erhöhung der Ergänzungskraftstunden zur Betreuung von unter Dreijährigen zwischen 1.000 und 1.800 Euro. Mit dem heutigen Beschluss beträgt sie demnach nun abhängig von der Betreuungszeit zwischen 1.400 und 2.200 Euro. Dafür stellt das Land insgesamt rund 124 Millionen Euro zur Verfügung.
"Damit verbessern wir deutlich die von Eltern, Erziehern, Trägern, Kommunen und Verbänden vielfach kritisierte unzureichende Personalausstattung bei der Betreuung von unter Dreijährigen und machen einen ersten wichtigen Schritt zu mehr Qualität", erklärte Schäfer.
Kindertageseinrichtungen seien Bildungseinrichtungen. "Das so genannte Kinderbildungsgesetz der ehemaligen Landesregierung wird dem allerdings nicht gerecht. Deshalb müssen wir es dringend korrigieren", so die Ministerin. Der Einstieg in die Elternbeitragsfreiheit sei ein Beitrag dazu, der frühkindlichen Förderung endlich die Bedeutung zu geben, die sie für den weiteren Bildungsweg der Kinder habe. "Frühkindliche Bildung ist Bildung. Und die muss für alle Kinder unabhängig vom Geldbeutel der Eltern zugängig sein. Niemand käme auf die Idee, die beitragsfreie schulische Bildung auch nur in Ansätzen in Frage zu stellen", sagte Schäfer. Die Elternbeitragsfreiheit schaffe nicht nur Bildungsgerechtigkeit, sondern auch Entlastungen für junge Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen sowie die Kommunen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die bessere Unterstützung von Familienzentren. Ihre Förderung wird zukünftig um 1.000 Euro jährlich auf 13.000 Euro erhöht. Familienzentren in sozialen Brennpunkten erhalten darüber hinaus eine zusätzliche jährliche Förderung von 1.000 Euro und damit insgesamt 14.000 Euro. Allein in diesem Jahr werden die Mittel für Familienzentren um 3,8 Millionen Euro auf 26,8 Millionen Euro erhöht.
Insgesamt stellt das Land für Verbesserungen im Bereich der frühkindlichen Bildung 242 Millionen Euro für 2011 und 390 Millionen Euro für 2012 bereit.
Quelle: http://www.nrw.de
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