mehrere Kinder

Verfassungsgericht NRW: Land muss für Kitas zahlen

13.10.2010 Kommentare (0)

Das Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat ein außerordentlich wichtiges Urteil bezüglich der Finanzierung von Kitas gefällt. Es entschied, dass das Land die öffentliche Bildung und Erziehung von Kindern unter drei Jahren nicht ohne finanzielle Kompensation an die Kommunen delegieren dürfe. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages ist entzückt: "Endlich hat ein Verfassungsgericht für die notwendige Klarheit gesorgt", sagte Stephan Articus. Dieses Urteil könnte die Folge haben, dass auch in anderen Bundesländern die Kommunen mit einer entsprechenden Klage Erfolg haben. So könnten wir uns eigentlich freuen, wenn wir die miserable finanzielle Situation der Kommunen uns vor Augen führen. Jedoch, wie so vieles im Leben, hat auch diese Entscheidung unbeabsichtigte Nebenwirkungen. Es ist nämlich zu befürchten, dass die Länder im Bundesrat sich gegen weitere Belastungen durch den Kita-Ausbau wehren werden. Dies wiederum würde bedeuten, dass auf den Bund Mehrkosten zukommen. Dazu jedoch hat sich Ministerin Schröder schon ablehnend geäußert. Die hier zitierten Fakten stammen aus dem Tagesspiegel vom 13. Oktober 2010, S. 4.

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