Von Schule und Ganztag zu ganztägigen Bildungseinrichtungen
Empfehlungen für Bildungsakteure zur Gestaltung dieses Wandels
Im Jahr 2021 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, ab 2026 für Kinder im Grundschulalter beschlossen. Dies soll nicht nur die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen, sondern auch die individuelle Förderung von Kindern verbessern und damit Bildungsgerechtigkeit herstellen. Ein tiefgreifender Wandel, der beherztes Handeln erfordert. Denn es geht um nicht weniger als darum, dass unsere Kinder genau jene Kompetenzen entwickeln, die sie für die Zukunft benötigen.
Beitrag: Von Schule und Ganztag zu ganztägigen Bildungseinrichtungen (3,1MB)
Autorin:
Andrea Rokuß ist pädagogische Nonprofit-Managerin und seit 14 Jahren in inklusiven Veränderungsprozessen mit dem Schwerpunkt Ganztag, Schulbauberatung, Ganztag und Raum sowie Teambildung für Bildungseinrichtungen/Schulen, Kommunen und gemeinnützigen Organisationen beratend, moderierend und begleitend tätig.
Quelle: Zukunftshandbuch 4/2024, S. 31-39
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