zwei U3 Kinder

Von Übelsteilrad, Schwindelrutsche und anderen Vergnügungen der Kinderbeteiligung

28.05.2015 Kommentare (0)

Kinder haben das gesetzlich verbriefte Recht auf Partizipation (Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention und § 8 KJHG). Hans-Günter Schwalm, Fachberater bei KiTa Bremen, dem Eigenbetrieb für Bremens städtische Kindertageseinrichtungen, zeigt die Partizipation bei der Umgestaltung eines Spielgeländes auf. Ergebnis waren Übelsteilrad, Schwindelrutsche und andere Vergnügungen der Kinderbeteiligung. Den vergnüglich stimmenden Aufsatz entnehmen wir aus kinderleicht!? mit freundlicher Genehmigung der Redaktion. 

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