Wahlrecht ab Geburt mit Stellvertretung durch die Eltern mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts?
Bereits im Jubiläumsheft der Deutschen Liga für das Kind im Jahr 2017 sind wir der Frage nachgegangen: Besteht eine Rechtspflicht zur Einführung eines Wahlrechts ab Geburt? (frühe Kindheit 6/2017, S. 28 ff.). Der Aufsatz endete schon damals mit der Überlegung, ob man nicht statt durch eine verfassungsändernde Gesetzgebungsinitiative sogar über eine Anfechtung einzelner Vorschriften des Wahlrechts vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wieder eine verfassungskonforme Rechtslage herstellen könnte, und so im Gerichtswege ein Wahlrecht ab Geburt mit der Möglichkeit der Stellvertretung der Kinder bei der Ausübung des Wahlrechts durch die Eltern einführen könnte.
Quelle: frühe Kindheit 03/21, S. 12-19