
Informationen über Zulassungs- und Ausbildungsbedingungen
Inhalt- Staatlich anerkannte(r) Erzieher(in)
- Staatlich anerkannte(r) Kindheitspädagog(in)
- Ausbildung oder Studium?
- Einkommen und Karriere
- Zuständige Ministerien der Bundesländer
- Beratungsangebot
Kindertageseinrichtungen sind Institutionen der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von null Jahren bis zum Eintritt in die Schule. Die Kindertageseinrichtung ist eine (je nach Stundenkontingent) ganztägige, familienergänzende Betreuungsform, welche von Kindern regelmäßig besucht wird. Kinder werden in Kindertageseinrichtungen in geschlossenen, teiloffenen oder offenen Gruppenstrukturen von sozialpädagogischen Fachkräften betreut.
In Kindertageseinrichtungen arbeiten als pädagogische Fachkräfte überwiegend staatlich anerkannte ErzieherInnen, staatlich anerkannte KindheitspädagogInnen und als Ergänzungskräfte KinderpflegerInnen und SozialassistentInnen.
Staatlich anerkannte(r) Erzieher(in)
Die Zugangsvorrausetzungen sind nicht bundeseinheitlich geregelt. In jedem Bundesland wird jedoch mindestens ein mittlerer Schulabschluss und eine abgeschlossene berufliche Vorbildung gefordert. Die berufliche Vorbildung wird unterschiedlich ausgelegt. In der Regel umfasst diese die zweijährige Berufsausbildung zur SozialassistentIn bzw. zur KinderpflegerIn. Bei BewerberInnen mit Hochschulreife kann die berufliche Vorbildung i.d.R. auch durch ein Vorpraktikum (z.B. ein Freiwilliges Soziales Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst im Rahmen von 900 Stunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung nachgewiesen werden.
Die Ausbildung zur staatlich anerkannten ErzieherIn erfolgt an einer Fachschule für Sozialpädagogik. Die Zulassungsvoraussetzungen sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Die vollzeitschulische Ausbildung dauert i.d.R. inklusive Anerkennungsjahr (wird gemäß TVÖD vergütet) drei Jahre, in Teilzeitausbildung i.d.R. insgesamt vier Jahre. Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern die Möglichkeit der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) zur ErzieherIn. Diese Form der Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre. Die Auszubildenden sind hier in der Regel drei Tage die Woche in einer sozialpädagogischen Einrichtung wie zum Beispiel der Kindertageseinrichtung tätig und an den anderen beiden Tagen in der Fachschule. Bei dieser Form der Ausbildung erhalten die FachschülerInnen von Beginn an eine Vergütung.
Die Inhalte der Ausbildung legt die Fachschule/Fachakademie anhand eines Lehrplans fest, welchen das jeweilige Kultusministerium vorgibt. Diese umfassen einerseits allgemeinbildende Lernbereiche wie u.a. Deutsch, Religion/Ethik, Politik, Fremdsprachen sowie andererseits fachbezogene Lernbereiche wie Erziehungstheorien, Angebots- und Projektplanung, Inklusion, Diversität, Bewegungsförderung, Sprachbildung, MINT, Zusammenarbeit mit Eltern etc.
Darüber hinaus sollen gemäß des Qualifikationsprofils (Kultusministerkonferenz 2017) folgende Kompetenzen in der Ausbildung erworben werden:
- Sozialkompetenz
- Selbstständigkeit
- Wissen
- Fertigkeiten
Die Ausbildung beinhaltet eine enge Verknüpfung von Theorie und Praxis, welche durch Praxisphasen und das Anerkennungsjahr in verschiedenen sozialpädagogischen Einrichtungen sichergestellt wird. Der berufspraktische Anteil in der Ausbildung zur ErzieherIn beträgt gemäß des Qualifikationsprofils nahezu ein Drittel des Gesamtvolumens der Ausbildung an Fachschulen und Fachakademien. Die Praxisphasen werden durch die Fachschulen und Fachakademien in Kooperation mit der Praxiseinrichtung eng begleitet.
Entsprechend der Richtlinien der jeweiligen Bundesländer schließt die schulische Ausbildung mit der staatlichen Prüfung ab. Diese besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Das Bestehen dieser Prüfungen berechtigt zum Antritt des Anerkennungsjahres.
Zu dieser Prüfung können im Rahmen der „Nichtschülerprüfung“ auch NichtschülerInnen zugelassen werden, die auf anderen Wegen die Qualifikationen der Fachschulausbildung erlangt haben (z.B. ähnliche Berufsausbildung, Praxiserfahrung).
Das Anerkennungsjahr schließt mit einer Facharbeit ab, welche auf Basis der Praxiserfahrungen verfasst wurde. Im Rahmen eines Kolloquiums vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erlangen die AbsolventInnen bei erfolgreichem Bestehen die staatliche Anerkennung zur ErzieherIn.
Für Auszubildende mit beruflicher Vorerfahrung bestehen in den Bundesländern unterschiedliche Möglichkeiten der Verkürzung der Ausbildungsdauer, die gängigste Form ist die Verkürzung oder der Entfall des Anerkennungsjahres.
In Verbindung mit der Ausbildung zur ErzieherIn kann an einigen Fachschulen parallel die Fachhochschulreife bzw. die allgemeine Hochschulreife erworben werden.
Die Fachschulen bzw. (in Bayern) Fachakademien sind auf ErzieherIn.de nach Postleitzahlen hier geordnet.
Staatlich anerkannte(r) Kindheitspädagog(in)
Im Zuge der Akademisierung der Frühpädagogik, gibt es die Möglichkeit Frühpädagogik zu studieren. Im Rahmen dessen wurden rund 110 Studiengänge geschaffen. Die Studiengänge heißen Frühpädagogik, Frühe Bildung, Pädagogik der frühen Kindheit, Kindheitspädagogik, Elementarpädagogik etc. Eine Auflistung der Studiengänge finden Sie auf socialnet.de.
Die Bachelorstudiengänge schließen mit der Berufsbezeichnung staatlich anerkannte KindheitspädagogIn ab. Ein Studium ermöglicht den AbsolventInnen Aufstiegschancen im Feld der Pädagogik der frühen Kindheit. Mit der Einführung der frühpädagogischen Studiengänge wird der Forderung nach einer höheren, akademischen Qualifikation von Fachkräften in Kindertageseinrichtungen entsprochen.
Als Zugangsvorausetzung für ein Studium an einer Fachhochschule muss eine (Fach)Hochschulreife vorliegen. Das Studium dauert 3 bis 3,5 Jahre.
Ausbildung oder Studium?
Ob eine Fachschul- oder eine Hochschulausbildung „die richtige“ ist, entscheiden BewerberInnen aufgrund ihrer Zugangsvoraussetzungen und ihrer persönlichen Neigung.
Einkommen und Karriere
Das Einkommen von Pädagogischen Fachkräften variiert je nach Alter, Träger der Einrichtung und beruflicher Bildung. Die Tarife im Öffentlichen Dienst finden sich bei der GEW.
Das Hochschulstudium ist in jedem Fall ein Weg, um auch als Pädagogische Fachkraft eine gewisse Karriere zu machen. Karriere kann bedeuten, dass ein/e Bachelor-AbsolventIn einen drei- oder viersemestrigen Masterstudiengang absolviert, danach promoviert, d.h. den Doktortitel erwirbt, und dann selbst in die Wissenschaft geht - als HochschullehrerIn oder ForscherIn.
Zuständige Ministerien der Bundesländer
Die Ausbildungs- und Anerkennungsbedingungen für Pädagogische Fachkräfte sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Die Ministerien in den Bundesländern, die über die Ausbildungsmöglichkeiten informieren, sind im Folgenden aufgelistet:
Baden-WürttembergMinisterium für Kultus, Jugend und SportPostfach 10 34 4270029 StuttgartTelefon: (0711) 279-0 BayernBayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und KunstSalvatorstraße 280327 MünchenTelefon: (089) 2186-0 (Vermittlung)Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher. Weitere Informationen hier. Hier sind die regionalen Schulberatungsstellen und Ansprechpartner aufgelistet. BerlinSenatsverwaltung für Bildung, Jugend und WissenschaftBernhard-Weiß-Straße 610178 Berlin-MitteTelefon: (030) 90227-5050 BrandenburgMinisterium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) Geschäftsbereich BildungHeinrich-Mann-Allee 10714473 PotsdamTelefon: (0331) 866-0Seit März 2014 gibt es ein Portal, das alle Wege zum ErzieherInnenberuf in Brandenburg aufzeigt: www.erzieher-brandenburg.de BremenDie Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und SportBahnhofsplatz 2928195 BremenTelefon: (0421) 361-9580 oder -59340 HamburgBehörde für Schule und BerufsbildungHamburger Straße 3122083 HamburgTelefon: (040) 42863-0 oder (040) 42828-0Hier finden Sie Informationen über die berufsbildenden Schulen. HessenHessisches KultusministeriumLuisenplatz 1065185 WiesbadenTelefon: (0611) 368-0Eine Einladung für den ErzieherInnenberuf mit vielen Details finden Sie hier. Mecklenburg-VorpommernMinisterium für Bildung, Wissenschaft und KulturWerderstraße 12419055 SchwerinTelefon: (0385) 588-0Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern: www.bildung-mv.de NiedersachsenNiedersächsisches KultusministeriumSchiffgraben 1230159 HannoverTelefon: (0511) 120-0In Niedersachsen geht eine zweijährige Ausbildung zur Sozialassistentin der ebenfalls zweijährigen ErzieherInnenausbildung voraus. Weitere Informationen finden Sie hier.Zum Schulsystem. Weitere Informationen finden Sie hier. Nordrhein-WestfalenMinisterium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-WestfalenVölklinger Straße 4940221 DüsseldorfTelefon: (0211) 5867-40Informationen zur Aus-und Weiterbildung. Weitere Informationen finden Sie hier. Rheinland-PfalzMinisterium für Bildung Rheinland-PfalzMittlere Bleiche 6155116 MainzTelefon: (06131) 16-0 SaarlandMinisterium für Bildung und Kultur https://www.saarland.de/DE/home/home_node.htmlTrierer Str. 3366111 SaarbrückenTelefon: (0681) 5017404 SachsenSächsisches Staatsministerium für KultusPostfach 10 09 1001079 DresdenTelefon: (0351) 564-0Den Sächsischen Bildungsserver finden Sie hier. Sachsen-AnhaltMinisterium für Bildung Sachsen-AnhaltTurmschanzenstraße 3239114 MagdeburgTelefon: (0391) 567 77 77 Schleswig-HolsteinMinisterium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-HolsteinDüsternbrooker Weg 10424105 KielTelefon: (0431) 988-0 ThüringenThüringer Ministerium für Bildung, Jugend und SportWerner-Seelenbinder-Straße 799096 ErfurtTelefon: (0361) 3790-0
Beratungsangebot
Ein Beratungsangebot vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet die „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher - Wege in den Beruf".
Bei allen Fragen auf dem Weg in die Ausbildung und das Berufsfeld der frühen Bildung unterstützt die Beratungsstelle auch persönlich.
Telefonische Sprechzeiten:
Außerhalb dieser Zeiten sind Gesprächstermine nach Vereinbarung möglich.
Telefonnummer: 030/501010939
Email: wegeindenberuf@fruehe-chancen.de
- Bundesländerspezifischen Informationen sind per Doppelklick auf das Bundesland in der Deutschlandkarte abrufbar.