
Weiterbildung zur Kinderschutzfachkraft an der Katholischen Hochschule NRW
Seit der Einführung des § 8a SGB VIII sind neben der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe auch die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich in die Wahrnehmung des Schutzauftrages von Kindern und Jugendlichen eingebunden. Ihre Aufgabe ist es, eine strukturierte und systematische Beurteilung von Kindeswohlgefährdungen in ihren Einrichtungen vorzunehmen. In diesem Kontext erfolgt auch die Benennung einer erfahrenen und entsprechend qualifizierten Fachkraft, die die MitarbeiterInnen in Gefährdungsfällen berät.
Die
KatHO NRW bietet eine zertifizierte Fortbildung an, die die TeilnehmerInnen
befähigt, die Aufgabe als Kinderschutzfachkraft gem. § 8a SGB VIII
wahrzunehmen.
Curriculum und thematische Schwerpunkte der Fortbildung
Die Fortbildung legt einen besonderen Schwerpunkt auf die fachlich-professionelle Fundierung der eigenen Praxis und vermittelt ein umfangreiches theoretisches Wissen über das Thema "Kindeswohlgefährdung". Durch verschiedene praktische Fortbildungsanteile wird immer wieder der Bezug zur eigenen Praxis hergestellt und eine Reflexion verschiedener Praxiserfahrungen angeregt.
In zwei konkreten praxisorientierten Phasen lernen die TeilnehmerInnen, das bisher Erlernte zu übertragen und umzusetzen: zum einen in Eigenarbeit (Falldokumentation), zum anderen in einer Gruppenarbeit (Konzeptentwicklung). Auf diese Weise können die TeilnehmerInnen nicht nur beide Arbeitsvarianten erproben, sondern auch Ansätze für anschließende Veränderungen in der Praxis entwickeln.
Darüber hinaus wird durch Online-Beratungsangebote eine intensive Begleitung während des Fortbildungsprozesses sichergestellt.
Gesetzliche Grundlagen und Veränderungen in Fragen des Kinderschutzes
- Erkennen und Beurteilen von Kindeswohlgefährdungen
- Falldokumentation und kollegiale Beratung
- Kindeswohlgefährdung aus medizinischer Sicht
- Kooperation im Kinderschutzkontext
- Konzeptentwicklung und Standards im Kontext der Kinderschutzarbeit
- Professionelles
Selbstverständnis als Kinderschutzfachkraft
Zielgruppe
Die Fortbildung richtet sich an sozialpädagogische/sozialarbeiterische
Fachkräfte, die in ihren Einrichtungen die Aufgabe der Kinderschutzfachkraft
oder der "insoweit erfahrenen Fachkraft" (siehe § 8a SGB VIII)
übernehmen oder übernehmen sollen - oder sich unabhängig von einer solchen
Funktionsübernahme hinsichtlich des Umgangs mit möglichen
Kindeswohlgefährdungen qualifizieren möchten.
Die Fachkräfte können in allen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit
tätig sein - entscheiden ist, dass sie innerhalb ihrer Arbeit mit
Kindesschutzfällen in Berührung kommen und über eine mindestens zweijährige
Berufserfahrung verfügen.
Sollten
diese Voraussetzungen für Sie nicht zutreffen, so setzen Sie sich bitte zur
Klärung der Teilnahmemöglichkeit mit uns in Verbindung.
Kursleitung/Referentin
Dipl.-Sozialpädagogin Verena Klomann, M.A
Telefon: 0241 60003 42
E-Mail: v.klomann@katho-nrw.de
Termine
Die Präsenzzeit der
Fortbildung umfasst sechs Tage. Hinzu kommen Eigenarbeit und individuelle
Beratung. Insgesamt sind ca. 65 Stunden Arbeitseinsatz erforderlich.
Freitag, 11.10.2013, 9-13 Uhr „Start-up“
Freitag, 08.11.2013, 9-16 Uhr
Freitag, 06.12.2013, 9-16 Uhr
Dienstag, 11.02.2014, 9-16 Uhr* oder Mittwoch, 12.02.2014, 9-16 Uhr* oder Donnerstag, 13.02.2014, 9-16 Uhr*
Freitag, 07.03.2014, 9-16 Uhr
Freitag 09.05.2014, 9-16 Uhr Abschlussveranstaltung
*An diesen Tagen findet kollegiale
Beratung in Kleingruppen statt, jede TeilnehmerIn nimmt hieran an einem der
benannten Termine teil.
Seminarort
Die Fortbildung findet von Herbst
2013 bis Frühjahr 2014 an der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Aachen
(Robert-Schuman- Straße 25, 52066 Aachen) statt.
Anmeldeverfahren und Teilnahmegebühr
Die Anmeldung ist über einen
Onlineanmeldebogen möglich. Diesen finden Sie unter www.katho-nrw.de/katho-nrw/weiterbildung/kursanmeldung/.
Die Kosten für die Fortbildung betragen 1.200 Euro. Wenn Sie für die Fortbildung einen Bildungsscheck oder die Bildungsprämie beantragen oder bereits vorliegen haben, setzen Sie sich bitte mit dem ZFTW in Verbindung. Weitere Informationen zum Bildungsscheck oder der Bildungsprämie finden Sie im Internet (www. bildungspraemie.info, www.arbeit.nrw.de/arbeit/erfolgreich_arbeiten/ angebote_nutzen/bildungsscheck/index.php).
Anmeldeschluss für die Fortbildung ist der 30.09.2013.
Weitere Informationen:
- Flyer zur Weiterbildung "Kinderschutzfachkraft"
- Hier geht's zu den Geschäftsbedingungen und zur Anmeldung