Studentin im Hörsaal

Weiterbildungsmasterstudiengang FH Potsdam: Kinderrechtepraxis wissenschaftlich begleiten

16.12.2019 Kommentare (0)

Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes war ein wesentlicher Impuls, den internationalen, interdisziplinären Weiterbildungsmasterstudiengang MA Childhood Studies and Children’s Rights (MACR) zu entwickeln und anzubieten. So ist es das Anliegen aller am Studiengang beteiligten Menschen, die Konvention zu würdigen – ein Grund zum Feiern.
Mehr als 300 Absolvent*innen unseres Masterstudiengangs tragen heute in verschiedenen Teilen der Welt als Kinderrechtsfachleute in der Praxis, in Politik, NGO Programmatik, in eigenen Initiativen, in der direkten Arbeit mit jungen Menschen sowie in der Forschung und Lehre dazu bei, Kinderrechte Realität werden zu lassen.
Konkrete Beispiele der Tätigkeitsbereiche sind unter anderem: Kinderschutzbeauftragte bei UNICEF, Schul- und Kindergartenleitung, Gründung und Leitung Projektwerkstatt Perspektiven e.V., Verein für benachteiligte Kinder und Jugendliche in Berlin-Neukölln oder Büroleitung in Ministerien; in den Medien und vieles mehr.
Der Kinderrechtestudiengang trägt zur Entwicklung einer kritischen praxisrelevanten Kinderrechtsforschung in Deutschland und international bei. Die Kinderrechtskonvention ist ein internationales, universell gültiges Abkommen. Wir interpretieren es im Lichte verschiedener Kontexte und Lebensrealitäten und setzen uns für ihre kultursensible Umsetzung ein.
Aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte dominiert in der Konvention ein Kindheitsverständnis, das sich an der im Westen dominierenden Vorstellung einer behüteten und sorgenfreien Kindheit orientiert. Im Studiengang wird Kindheit als ein sich stetig wandelndes soziales Konstrukt verstanden, welches je nach kultureller Umgebung und über Generationen veränderbar ist und verschieden sein kann. Kindheit ist also nicht gleich Kindheit.
Kinderrechte sind eng mit vielen gesellschaftlichen Fragen verbunden. Der Grundsatz, in allen die Kinder betreffenden Angelegenheiten dem besten Interesse des Kindes stets Vorrang zu geben (Art. 3 KRK) verdeutlicht dies. Kinderrechte sind demnach ein Querschnittsthema, welches praktisch und wissenschaftlich nur aus vielen Disziplinen und Praxisfeldern in Gänze erfasst werden kann. Das Zusammenspiel dieser Bereiche ist für eine Realisierung der Kinderrechte unverzichtbar.
So adressiert der MACR Fragen zu Kindheit und praxisorientierter Kinderrechteforschung aus politik-, rechts- und erziehungswissenschaftlicher Perspektive sowie deren anthropologischen, ethnographischen, medizinischen, journalistischen Dimensionen, um nur einige zu nennen.
Die Teilnehmer*innen, die unterschiedliche Ressourcen, globalisierte Biografien und vielfältige Praxiserfahrungen in das Studium einbringen, entwickeln Kompetenzen, Kinderrechte als subjektive Rechte („living rights“) zu verstehen, die erst durch die Kinder und Jugendlichen selbst mit Leben gefüllt werden.
Um Kindern zu ermöglichen, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen, stehen die Erwachsenen und insbesondere die politisch Verantwortlichen in der Pflicht, die Bedingungen dafür zu schaffen. Ohne solche Bedingungen bleibt die Konvention über die Rechte der Kinder totes Papier.

Quelle: Pressemitteilung des MA Childhood Studies and Children’s Rights anlässlich des 30. Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention

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