Wichtige Nachricht für Eltern studierender Kinder
Die Altersgrenze für den Bezug des Kindergeldes für Kinder in Ausbildung wurde zum 1.1.2007 vom 27. Lebensjahr auf das 25. Lebensjahr gesenkt. Gegen diese Entscheidung hat eine Mutter in Niedersachsen einen Prozess angestrengt, dem sich viele Eltern angeschlossen haben. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Revision gegen eine erste Ablehnung dieser Klage angenommen und es ist sehr gut möglich, dass die Altersgrenze für studierende Kinder wieder auf 27 angehoben wird. Dies ist insbesondere für alleinerziehende Elternteile eine sehr wichtige Nachricht, die unter Aufbietung aller finanziellen Ressourcen ihren Kindern ein Studium ermöglichen wollen. Und, wie wir wissen, haben viele junge Leute ihr Studium bis zum 25. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) empfiehlt daher allen Eltern, die von dieser Regelung betroffen sind, gegen den Aufhebungsbescheid bei der Kindergeldfestsetzung Einspruch einzulegen und das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BFH in der Sache III R 83/09 zu beantragen. Quelle: ZFF-Info_04/2010