Widerspruch willkommen!
Beschwerdeverfahren in der Kita entwickeln. Mit Inkrafttreten des neuen Kinderschutzgesetzes müssen Kindertageseinrichtungen den von ihnen betreuten Kindern verbindliche Möglichkeiten der Beschwerde eröffnen und diese im Konzept verbindlich verankern.
Beitrag: Widerspruch Willkommen! (618KB)
Quelle: Wir übernehmen den Beitrag mit freundlicher Genehmigung der Redaktion aus KiTa aktuell RECHT, Ausgabe 03.2016, S. 73-75.