Widerspruch willkommen!
Beschwerdeverfahren in der Kita entwickeln. Mit Inkrafttreten des neuen Kinderschutzgesetzes müssen Kindertageseinrichtungen den von ihnen betreuten Kindern verbindliche Möglichkeiten der Beschwerde eröffnen und diese im Konzept verbindlich verankern.
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Beitrag: Widerspruch Willkommen! (618KB)
Quelle: Wir übernehmen den Beitrag mit freundlicher Genehmigung der Redaktion aus KiTa aktuell RECHT, Ausgabe 03.2016, S. 73-75.

