Foto: Bundesarchiv, Bild 194-0191-31 / Lachmann, Hans / CC-BY-SA

Wie die Entschädigung der ehemaligen Heimkinder zu neuem Unrecht führt

Ingo J. Skoneczny

14.01.2014 Kommentare (4)

Der folgende Beitrag hat auf den ersten Blick keinen direkten Bezug zur Frühpädagogik - es handelt sich um die Wiedergutmachung von Leid, das Jahrzehnte zurück liegt. Und dennoch sollte jede und jeder sich den Bericht unseres Autors zu Gemüte führen. Er erinnert uns daran, welche Schäden eine unglückliche Kindheit anrichten kann und beschreibt, welche bürokratischen Hürden eine zumindest kleine Kompensation des Leids behindern. Darüber hinaus zeigt er die Blindheit von "Wessis" gegenüber dem Ausmaß bestimmter Probleme in der ehemaligen DDR.

Im Jahr 2006 hat der Verein ehemaliger Heimkinder im Deutschen Bundestag eine Petition eingebracht, in der das Recht auf Einsichtnahme in die Heimakten gefordert wurde. Aus dieser Petition ging dann in Kooperation mit politischen Vertretern verschiedener Parteien nach langem Ringen  2009, der Runde Tisch Heimerziehung (RTH) hervor, der im Januar 2011 seinen Abschlussbericht zu dem in der Bundesrepublik Deutschland zwischen den späten 40er und 70er Jahren an Heimkindern begangenen Unrechts vorgelegt hat [1].

Der RTH war also im Wesentlichen das Ergebnis einer Initiative von ehemaligen Heimkindern, politischen Repräsentanten des Deutschen Bundestages und engagierten Wissenschaftlern, die sich seit Jahrzehnten mit dieser Thematik beschäftigen [2]. Im Bundestagsbeschluss vom 07.07.2011 [3] zur Rehabilitierung und Entschädigung ehemaliger Heimkinder wurde eine Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder (ABeH) eingerichtet, die den Fonds verwaltet, der zumindest eine materielle Entschädigung für die Betroffenen gewährleisten soll. Dabei gibt es für die ABeH erhebliche Spielräume bei der Umsetzung und Interpretation der Fondslösung.

Die Errichtung des Fonds (zunächst West und analog dann Ost) für ehemalige Heimkinder war das Ergebnis einer politischen, wissenschaftlichen und von vielen Betroffenen auch individuell geführten Auseinandersetzung mit diesem Teil der  Geschichte der Jugendhilfe, deren formaler Beginn mit dem Datum des 11.12.2006 festgelegt werden kann.

Die Errichtung der beiden Fonds folgte einer Empfehlung des RTH, wobei die Unterscheidung in einen Fonds West und einen Fonds Ost nicht nur eine chronologische ist, sondern vor allem eine inhaltliche, denn die Einrichtung des Fonds West sah eine jeweils Drittel-Beteiligung an der empfohlenen Summe von 120 Millionen € durch Bund, Länder und Kirchen vor, während sich am Fonds Ost nur der Bund und die neuen Bundesländer sowie Berlin mit jeweils 50% an den aufgelegten 40 Millionen beteiligten. Die Kirchen wurden für den Fonds Ost nicht hinzugezogen, weil man davon ausging, dass es in der DDR keine konfessionellen Heime gab. Ein schwerwiegender Irrtum, wie sich im Laufe der Zeit herausstellte [4].

Während man im Westen von etwa 800 000 Menschen ausging, die in verschiedenen Heimen untergebracht waren und von denen etwa noch 400 000 leben würden, galt als Kriterium für die Summe des Fonds Ost die Bevölkerungszahl der DDR. Die 40 Millionen € für den Fonds Ost entsprechen also einem Drittel der 120 Millionen € für den Fonds West. Dieser Berechnungsschlüssel macht deutlich wie flüchtig mit der Errichtung des Fonds Ost verfahren worden ist. Es bildete sich Widerspruch bei den ehemaligen Heimkindern, denn die Errichter des Fonds Ost hatten sich nicht mal die Mühe gemacht, wenigstens die zu vermutende Anzahl der ehemaligen Heimkinder zu benennen.

In diesem Zusammenhang ist die Komponente der zeitlich festgelegten Rahmenbedingungen für die Heimerziehung in den jeweiligen politischen Systemen zu bedenken, da die Heimerziehung in der alten Bundesrepublik die Jahre von 1949-1975 als Rehabilitierungszeit vorsieht, während für die DDR die Jahre 1949-1990 als Limit festgelegt worden sind. Während also für die Festlegung der Zahl möglicher entschädigungsberechtigter Heimkinder im Westen 26 Jahre berechnet wurden, waren es im Osten 41 Jahre.

In der Konstruktion der Fondslösung Ost sind also bereits Fehler angelegt, die zwangsläufig und damit auch frühzeitig erkennbar in ein Desaster führen mussten.

Flüchtigkeitsfehler und ihre Auswirkungen

Es gibt inzwischen viele Menschen, die seit vielen Monaten auf einen Beratungstermin in der ABeH warten, aber nunmehr möglicherweise vergeblich hoffen, dass ihr Leid, das erlebte Unrecht, ihre verlorene Kindheit und meist auch ihre verlorene Jugend im Rahmen der Fondslösung eine, wenn auch späte, aber immerhin eine Rehabilitation erfährt, so dass die „Schuldfrage“ aus der individuellen Verantwortung in eine gesellschaftliche übertragen wird, was einen erheblichen Unterschied in der Selbstwahrnehmung der eigenen Geschichte ausmachen dürfte.

Denn mit diesem Übergang der Verantwortlichkeiten ist ja auch die Hoffnung verbunden, dass einige Folgen und Konsequenzen der Heimunterbringung zumindest partiell „entschädigt“ und zu einer nicht unerheblichen Entlastung in diversen Alltagssituationen führen würden. Sei es in einer Ausgleichsleistung für erzwungene Arbeiten in den Heimen, für die keine Sozialabgaben geleistet wurden, sodass im Rahmen der Rentenersatzleistung zumindest für die ehemaligen Heimkinder, die nach dem 14. Lebensjahr in den Heimen gearbeitet haben, ein finanzieller Ausgleich eingerichtet worden wäre, der eine finanzielle Entschädigung für jeden Monat der erzwungenen Arbeit vorsieht oder sei es, dass z. B. im Rahmen der materiellen Leistungen alle Folgen der Heimunterbringung kompensiert werden sollen, sei es auf der medizinischen, sozialen und/oder sozial-psychologischen Ebene. Hier mag als Beispiel die Situation eines Menschen beschrieben sein, dem es als eine Folge der Heimunterbringung und der erlebten traumatisierenden Erfahrungen nicht gelungen ist, eine angemessene Wohnsituation zu gestalten. Hier sieht der Fonds finanzielle Leistungen vor, die dem Betroffenen zumindest als Anschub helfen könnten, in eine menschenwürdige Wohnsituation zu gelangen.

So weit, so gut.

Warum aber warten nun aktuell viele Menschen vergeblich auf finanzielle Leistungen bzw. Entschädigungen?

Die Antwort ist einfach und skandalös zugleich, denn dem Fonds für die ehemaligen Heimkinder Ost ist das Geld ausgegangen, sodass die Anlauf- und Beratungsstellen, die mit ehemaligen Heimkindern aus der DDR beschäftigt sind, ab dem 01.12.2013 keine neuen Vereinbarungen mit den Betroffenen mehr abschließen dürfen.

Das heißt: beraten ja, Vereinbarung nein [5].

Der Fonds West ist davon nicht betroffen, sodass in der Berliner ABeH zwei Türen existieren, eine für die ehemaligen Heimkinder aus dem Westen und eine für die Betroffenen aus dem Osten. Wer durch die West-Tür eintreten darf, hat Glück, der andere Mensch erlebt neues Unrecht, durchlebt eine Wiederholung seiner Abwertung als Mensch durch die gesellschaftlich und politisch Verantwortlichen der Gegenwart.

Die Ministerpräsidenten der neuen Bundesländer haben vom Finanzministerium einen Prüfauftrag bezüglich einer Lösung dieses Sachverhaltes für das erste Quartal 2014 erhalten. Diesem Auftrag liegt als zu prüfende Summe eine Einschätzung der Bundesregierung und der neuen Bundesländer zugrunde, wonach der wahre Finanzbedarf des Fonds bei 200 Millionen Euro liegen dürfte. [6]

Wie die Grenzen wieder aufleben

Was das für die ABeH bedeutet hat der kommissarische Leiter in einem Interview im Dezember 2013 mit dem RBB beschrieben. In wenigen Worten zusammengefasst  bedeutet dies, dass es zu Ungleichheit“ im Umgang mit den ehemaligen Heimkindern führen dürfte, und zwar mit unabsehbaren Folgeschäden bei den ohnehin traumatisierten ehemaligen Heimkindern und dieses Kalkül könne die politischen Entscheidungsträger nicht kalt lassen. Hier könnte nur eine Aufstockung des Fonds Ost abhelfen" [7].

Leider passiert etwas ganz anderes:  nicht etwa eine Aufstockung des Fonds wird erörtert, sondern das Errichten eines neuen Fonds Ost mit deutlich veränderten Leistungskriterien, sodass von einer Senkung der Anträge und somit von einem geringeren Bedarf ausgegangen werden könnte. Eine Rechnung zulasten der ehemaligen Heimkinder.

Dabei gibt es in Berlin etwa im Verhältnis eins zu drei mehr Antragsteller_innen beim Fonds Ost.

Im Umgang mit der aktuellen Krise werden nun die alten Gräben wieder aufgerissen und längst überwunden geglaubte Interessengegensätze im Umgang mit der Geschichte sowohl in der Aufarbeitung als auch in der Gegenwartsbewältigung der Geschichte der Heimerziehung in Deutschland erkennbar.

Regionale Perspektive: Start und Stopp in Berlin

In Berlin gab es von Anfang an das politisch gewollte Miteinander von Behörden und Betroffenen. Dazu haben im Wesentlichen die Akteurinnen und Akteure der Berliner Regionalgruppe ehemaliger Heimkinder seit 2008 und die fachpolitische Ebene der zuständigen Senatsverwaltung beigetragen.

Allerdings war für den besonderen Berliner Weg von aller höchster Bedeutung, dass die wissenschaftliche Begleitung durch kompetente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erfolgte, die unter anderen mit ihren Studien zur „Geschichte der Heimerziehung in Berlin“ mit konzeptionellen Vorschlägen halfen, die Arbeit der Beteiligten zu koordinieren. Die vorgesehene ABeH sollte anders als in anderen Bundesländern nicht von einer Behörde organisiert und verwaltet werden, sondern von einem freien Träger in Kooperation mit ehemaligen Heimkindern und der zuständigen Senatsverwaltung. Das war ein mutiges Unternehmen, denn es gab nichts Vergleichbares, also keinerlei Erfahrungen.

Mit dem „Verband für Sozialkulturelle Arbeit“, heute: GskA (gemeinnützige Gesellschaft für sozial-kulturelle Arbeit mbH), wurde ein freier Träger gefunden, der sich an dem regulären und üblichen Vergabeverfahren für Leistungen (VOL/A) beteiligte und nach entsprechender Prüfung auch durch Mitsprache der Betroffenen den Zuschlag für zwei Jahre, also bis zum 31.12.2013 im Rahmen eines Vertrages bekommen hat.

Die anfängliche Ausstattung der ABeH lässt allerdings den Schluss zu, dass hier von der nunmehr zuständigen Abteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft halbherzig vorgegangen wurde [8].

Es fehlten Anträge, es fehlten Kriterien, es fehlten vergleichbare Vorgaben im Rahmen der Fondslösung. Im Raum stand stattdessen ganz konkret die Erwartung einer Verzichtserklärung der Antragsstellerinnen und Antragssteller auf weitere Leistungen aus dem Fonds, wenn sie einen Antrag gestellt hatten. Als ob nicht schon das Wort „Verzicht“ bei jedem ehemaligen Heimkind als brutaler Zynismus aufgefasst werden musste, denn Verzicht auf allen Ebenen gehörte zum Leben der Kinder im Heim.

An dieser Misere in der Konstruktion der ABeH änderte zunächst auch der Umzug in eigens angemietete größere Räume und die personelle Aufstockung nichts Wesentliches. Was sich mit dem Umzug in andere Räumlichkeiten änderte, betraf die neue Leitung ,die personelle Aufstockung und damit die Arbeitsfähigkeit der ABeH und die Anzahl der Antrage und damit die Anzahl der abgeschlossenen Vereinbarungen (etwa 2700) Die Mitarbeit der Betroffenen in der Telefonberatung und im Dienstagscafe blieb erhalten [9]. Dennoch entstand ein strukturelles Dilemma, denn die  Antragsteller mussten ja zunächst einen ersten Termin in der ABeH bekommen. Die Terminvergabe erwies sich in dieser Konstruktion als Problem, denn Wartezeiten von über einem Jahr wurden zum Regelfall. Das war unzumutbar.

Der Fachbeirat als politisches Ornament

Der Fachbeirat zur Begleitung der ABeH, der sich im Februar 2012 konstituierte, hatte zwar in seiner Zusammensetzung [10] den Eindruck erwecken können, dass der ehemals gemeinsame poltische Wille zur Kooperation zwischen der Behörde, dem freien Träger und den Betroffenen die Basis für die Fachberatung bilden sollte, weshalb 3 Betroffene aus dem Osten und drei Betroffene aus dem Westen auch eine stabile Grundlage für diese Transparenz und Mitsprache herzustellen wussten, aber in der konkreten Fachberatung zeigte sich doch, dass die Mitgestaltungsmöglichkeiten an der Arbeit innerhalb der ABeH sehr begrenzt waren.

Es dauerte z.B. Monate, bis die Verzichtserklärung „vom Tisch“ war. Der Fachbeirat hatte hier zwar von Anfang an eine deutliche Position bezogen, aber ohne die Mühen der Gremienarbeit hätte sich nichts bewegt. Der Berliner Ombudsmann im Lenkungsausschuss des Fonds Heimerziehung hat erheblich dazu beigetragen, dass die Verzichtserklärung vonseiten des BAFzA aufgegeben worden ist.

Es dauerte auch Monate, bis der Bedarf nach psycho-sozialer Beratung der Antragsteller_innen als ernstzunehmendes Thema von allen Beteiligten verstanden wurde. Allerdings folgte dem nichts.

Von den betroffenen ehemaligen Heimkindern im Fachbeirat wurden mit engagierter Regelmäßigkeit Anträge formuliert, wonach sich die Senatsverwaltung und im weitesten Sinne die politische Klasse in den Parlamenten mit den Fragen beschäftigen sollten, die in den Verwaltungsvereinbarungen zur Fondslösung ungeklärt geblieben sind:, so z.B.

  • Der Umgang mit der sogenannten Kinderarbeit, also der Arbeit der Heimkinder, die bereits vor dem 14. Lebensjahr zu Arbeiten gezwungen worden sind, die zur Aufrechterhaltung der Heime wirtschaftlich notwendig waren. Das betraf nicht nur Arbeiten im Putzdienst.
  • Der Umgang mit individuell nachweisbaren Härtefällen, wenn etwa ein ehemaliges Heimkind West noch nach dem Ende des Antragsrahmens, also nach 1975, dieselbe Arbeit verrichtet hat, wie zuvor, da sich an der Struktur des Heims nichts geändert hatte.
  • Der Umgang mit den Behörden.
  • Der Umgang mit der wissenschaftlichen Begleitung der Umsetzung der Fondslösung.
  • Der Umgang mit der Weiterführung der Studie zur Heimerziehung in West-Berlin.
  • Der Umgang mit real existierenden Heimen, wie die Haasenburg-Gruppe [11].

Diese Anträge wurden freundlich aufgenommen und protokolliert. Das war es aber auch schon. Die Mitwirkung im Fachbeirat hatten sich die ehemaligen Heimkinder anders vorgestellt.

Es dauerte überdies Monate, bis die Senatsverwaltung die Empfehlung des Fachbeirates nach personeller Aufstockung der ABeH umzusetzen bereit schien, obwohl der Anlass für diese Empfehlung von allen Mitgliedern des FB als gleichermaßen unzumutbar bezeichnet wurde. Dabei handelte es sich um das Procedere der bereits beschriebenen  Terminvergabe

Und nun ist zum Zeitpunkt dieses Artikels – Januar 2014- festzustellen, dass die angekündigte Verdreifachung der personellen und damit verbunden der finanziellen Unterstützungsmittel für die Arbeit der ABeH zunächst auf Eis gelegt worden sind, da –so heißt es aus der Behörde- auch in Berlin niemand wisse, wie es mit dem Fonds Ost weitergehen würde.

Obwohl der Vertrag mit dem freien Träger, GskA, nur bis zum 31.12.2013 lief, gibt es zur Stunde noch keinen neuen Vertrag, der Handlungssicherheit verspräche, stattdessen wird ein Halbjahresvertrag mit offenem Ausgang favorisiert.

Die Mitarbeiter hängen in der Luft und die Empfehlungen des FB erweisen sich als Luftballons, sobald sich die Gegebenheiten verändern.

Die Betroffenen

Die aktuelle Situation befördert einen emotionalen Schock in der Gruppe der Betroffenen, der von niemandem systematisch und professionell aufgefangen wird.

Kein Coaching, keine Supervision. Jeder sorgt für sich selbst.

Das ist neben den bereits aufgeführten Auswirkungen der eigentliche Skandal.

Parallel dazu veränderte sich im Laufe der letzten zwei Jahre die Gruppendynamik innerhalb der Interessenvertreter der betroffenen ehemaligen Heimkinder. Die Berliner Regionalgruppe ehemaliger Heimkinder hatte einige wesentliche Ziele bezüglich der Umsetzung der Fondslösung in Berlin erreicht, andere Vertreter wollten mehr und anderes, ein politisches Vakuum entstand, in dessen Folge es einige Nachfolgekämpfe um die Legitimation gab, wer denn nun die ehemaligen Heimkinder öffentlich vertreten könne und wer nicht.

An diesem Zustand hat sich zunächst nichts geändert. Die aktuelle Krisensituation der Fondslösung trägt nicht zur positiven Entwicklung der Interessenvertretung bei, sondern befeuert nur alte Abwehrmechanismen und zerstört gewachsenes und mühsam hergestelltes Vertrauen zwischen den Betroffenen, den Behörden und den poltischen Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland.

Ingo J. SkonecznyIngo J. Skoneczny

Der Autor

Ingo J. Skoneczny, Jahrgang 1948, hat nach einer Ausbildung zum Physiotherapeuten und zum Erzieher auf das Lehramt an Gymnasien studiert und war in allen drei Berufen tätig. Von 2004 bis 2013 war er stellvertretender Schullleiter der Fachschule für Sozialpädäagogik am Pestalozzi-Fröbel-Hause Berlin. Er ist Mitglied im Fachbeirat und dessen Vorsitzender  zur Begleitung der Anlauf- und Beratungsstelle in Berlin seit der Konstituierung im Februar 2012.
Kontakt:  skoneczny@t-online.de

Wer etwas ändern will, nimmt Kontakt mit der neuen Familienministerin Schwesig auf und bittet um die Aufstockung des Fonds Ost: https://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/servicetelefon-kontakt.html


Fussnoten

[1] http://www.rundertisch-heimerziehung.de/aktuelles.htm

[2]  Ich verzichte in meinem Bericht bewusst auf Namensnennungen, um die Bedeutung der jeweiligen Akteure  und Akteurinnen nicht  zu hierarchisieren

[3] Vgl. BT-Drs 17/6143)

[4]  Vgl. https://www.socialnet.de/rezensionen/14859.php

[5] http://www.fonds-heimerziehung.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/meldung/article/aussteuerung-des-fonds-heimerziehung-in-der-ddr.html

[6] https://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2013/12/hilfsfonds-ddr-heimkinder-aufgebraucht.html

[7] http://www.radioeins.de/programm/sendungen/modo1619/_/hilfsfonds_fuer_ehemalige.html

[8] In den Räumen eines Nachbarschaftshauses wurde mit drei Mitarbeitern die Arbeit im Januar 2012 begonnen.. Diverse Mängel erschwerten die Arbeit:

  • Die vorhandene Konzeption der ABeH sah vor, dass es sowohl eine wissenschaftliche Begleitung als auch neben der administrativen Verwaltung und Beratung vor allem eine psycho-soziale Beratung geben sollte. Faktisch sollte dann jeder Mitarbeiter, jede Mitarbeiterin alle drei Bereiche abdecken. Das erwies sich als undurchführbar.
  • Der ABeH und dem Träger wurde eine projektbezogene zeitliche Begrenzung von zwei Jahren zugewiesen, wenngleich die Antragsdauer für den Fonds West drei Jahre umfasste.
  • Die räumlichen Gegebenheiten waren nicht für individuelle Beratungen gegeben.
  • Den Betroffenen wurde für ihre Beratung zwar ein formaler Einstieg in Form eines Dienstags-Treffs gegeben, aber die Beraterinnen und Berater gerieten recht schnell in eine Gefühlslage, die von Experten im Umgang mit traumatisierten Menschen als Re-Traumatisierungs-Erlebnisse beschrieben worden sind.

[9] http://www.fonds-heimerziehung.de/?id=26

[10] Siehe Näheres: http://www.abeh-berlin.de/

[11] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Haasenburg

Foto: Bundesarchiv, Bild 194-0191-31 / Lachmann, Hans / CC-BY-SA [CC-BY-SA-3.0-de (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)], via Wikimedia Commons

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Kommentare (4)

Udo Tytko 08 Dezember 2022, 11:23

Sehr geehrte Damen und Herren
warum werden denn nicht alle ehemaligen heimkinder persönlich angeschrieben mit der nachfrage ob gegen jeden einzelnen gewalt ausgeübt wurde..als gewalt betrachte ich persönlich schon allein die tatsache das ich mit 2 jahren in so ein heim eingewiesen wurde und ich erst mit 9 jahren aus diesem heim in die obhut meiner großmutter entlassen wurde .ich war nicht allein in diesem heim sondern auch meine älteren geschwister . wir alle haben gewalt erlitten ,ich weiß nicht genau warum diese erinnerungen in letzter zeit immer presenter werden aber allein aufgrund meines heimaufenthalts wollte ich trotz einer langen ehe keine kinder in diese welt setzen immer in der angst das meinen eventuellen kindern dasselbe geschehen könnte . ich bin im april 1955 geboren und trotz meines hohen alters denke ich immer öfter daran .

Börners 07 Juni 2014, 18:21

Anspruch auf Entschädigung haben nur Kinder politisch verfolgter Eltern. Dies wurde mir vom LG Dresden mitgeteilt. Welche körperlichen und seelischen Misshandlungen vorliegen spielt dabei nicht die geringste Rolle. Wurden die Eltern nicht politisch verfolgt haben die Opfer keinen Anspruch auf Hilfen jeglicher Art und können sehen wie sie zurecht kommen.

ingo j. skoneczny 26 Januar 2014, 11:01

Sehr geeehrter Herr Zielke, vielen
Dank für die positive Resonanz und
Ihre persönlichen Worte. Ich bin mit
einer Veröffentlichung mit Angabe der Quelle einverstanden.
Auf diesem Wege noch gute Wünsche von
48-er zu 48-er ,
von Ingo j. Skoneczny

Manfred Zielke 25 Januar 2014, 13:18

Sehr geehrter Herr Ingo J. Skoneczny,

vielen Dank, dass Sie sich so ausführlich mit dem Thema Heimerziehung damals und heute, auseinandergesetzt haben.

Als Betroffener, ebenfalls Jahrgang 0948, kann ich Ihre Argumente gut verstehen.

Darf ich Ihren Aufsatz auf meinem Heimkinderblog „Der Gotteshüttenblogger“ veröffentlichen?
http://hamburgerlagebuecher.blogspot.de/

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Zielke

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