Wie KinderpflegerInnen und SozialassistentInnen staatlich anerkannte ErzieherInnen werden
Alle Bundesländer haben die Anforderungen an das frühpädagogische Personal stark angehoben, was sich u.a. in den Bildungsplänen der Länder ausdrückt. Die Anforderungen an ErzieherInnen sind gestiegen, die Ausbildung erfordert viele neue Kompetenzen und ist teilweise auch akademisiert worden. Dies führt in den allermeisten Fällen zu einer Minderung des Ansehens der über 55.000 von Kinderpflegerinnen im Vergleich zu staatlich anerkannten ErzieherInnen, denen wiederum als noch höher bewertete Gruppe die akademisch ausgebildeten KindheitspädagogInnen gegenüberstehen. Die Veränderung der Hierarchie führt einerseits zur Unzufriedenheit unter den KinderpflegerInnen, andererseits zu Bemühungen der Länder, diese Gruppe höher zu qualifizieren.
Wir zitieren zwei KinderpflegerInnen:
Britta B. : In den zwanzig Jahren meiner Tätigkeit als Kinderpflegerin habe ich viel Erfahrung gewonnen und wenn heute staatlich anerkannte Erzieherinnen von der Fachschule kommen, kann ich keinen Unterschied zu meinen Qualifikationen erkennen – im Gegenteil! Im Moment wird mein Urteil von meiner Vorgesetzten geschätzt. Aber wie sieht das aus, wenn ich mal eine andere Vorgesetzte habe, die meint, Erzieherinnen hätten mehr Ahnung vom Beruf als ich? Um eine solche Situation zu vermeiden, würde ich gerne die Weiterbildung zur Erzieherin machen. Die dauert aber vier Jahre …
Dagmar F. : Es fehlen laut Politik an allen Ecken Erzieher, doch an uns Kinderpflegerinnen denkt wieder mal keiner! Nein, uns wollen sie ganz abschaffen und die Gruppen im Kindergarten mit einer Sozialpädagogin als Leitung und einer Erzieherin als Zweitkraft besetzen. Geht´s noch??? Seit Jahren arbeite ich im Kindergarten und übernehme dort dieselben Aufgaben wie eine Erzieherin. Warum kann man uns da nicht entgegenkommen und uns eine vereinfachte Weiterbildung ermöglichen. Wie soll ich als berufstätige Mutter von vier Kindern noch jahrelang die Schulbank drücken?
Sie nehmen manchmal erhebliche Einbußen in Kauf, um eine höhere Qualifizierung zu erreichen:
Mia B.: Ich bin seit 13 Jahren aus Leidenschaft Kinderpflegerin. Ich liebe meinen Beruf, dazu gehört nicht nur die Arbeit mit den Kindern, sondern auch die Arbeit im Büro. Ich habe auch gerne als Kinderpflegerin Arbeiten einer Erzieherin erledigt und auch sehr viel wissen wollen und vieles nachgefragt.
Ich hätte die Aufgaben als stellvertretende Leitung sehr gerne übernommen, aber bei einer Kinderpflegerin ist das nicht erwünscht, auch wenn viel mehr Erfahrung und INTERESSE da sind, als manchmal von einer anerkannten Erzieherin.
Da ich von meiner Arbeitsstelle keine Unterstützung bekommen habe, habe ich gekündigt, um meinen Berufswunsch zu erfüllen. Ab September 2013 werde ich mit meinen 29 Jahren und jahrelangem Berufsleben noch 3 Jahre in Vollzeit die Schulbank drücken, damit mir solche Steine nicht mehr in den Weg gelegt werden. Ich werde Bafög erhalten und nebenbei als Serviererin arbeiten, dann kann ich die Ausbildung auch finanzieren
Die Wünsche der Kinderpflegerinnen und SozialassistentInnen nach sozialem Aufstieg decken sich mit dem Bedarf der Träger an einer höheren Qualifikation des Personals. Unter den Empfehlungen zur Fachkräftegewinnung findet sich daher als Ziel auch die Höherqualifizierung von KinderpflegerInnen und SozialassistentInnen.Und dies sind die Antworten der Bundesländer, die auf den Fachkräftemangel auch mit einer meist verkürzten Höherqualifizierung von KinderpflegerInnen und SozialassistentInnen reagieren (1).
Baden-Württemberg
Regulär dauert die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher in Baden-Württemberg vier Jahre. Sie besteht aus dem einjährigen Berufskolleg für Praktikantinnen und Praktikanten und der Fachschule für Sozialpädagogik (Berufskolleg). Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik gliedert sich in eine schulische Ausbildung (zwei Jahre) und ein von der Schule begleitetes Berufspraktikum (ein Jahr). KinderpflegerInnen können ohne den Besuch des einjährigen Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten sofort mit der Fachschulausbildung beginnen, wenn sie über einen Mittleren Schulabschluss verfügen. Mehrjährige Praxiserfahrung ist nicht erforderlich. SozialassistentInnen, die in anderen Bundesländern ausgebildet wurden (die Ausbildung wird in Baden-Württemberg nicht angeboten) können in gleicher Weise die ErzieherInnenausbildung beginnen.
Bayern
In Bayern gibt es für berufserfahrene KinderpflegerInnen bzw. SozialbetreuerInnen und PflegefachhelferInnen mehrere Optionen für eine verkürzte Aus- bzw. Weiterbildung zur/zum staatlich anerkannten ErzieherIn.
Ausbildung
BewerberInnen, die die allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, können nach § 6 Abs. 1 der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd) nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung unmittelbar in das zweite Studienjahr aufgenommen werden. Die Ausbildung dauert dann ein Studienjahr (mit anschl. Abschlussprüfung) und ein danach anschließendes Berufspraktikum (Anerkennungsjahr). Die Ausbildung kann auch berufsbegleitend erfolgen (hier irrt die Bundesregierung, die Bayern nicht unter den Ländern mit der Möglichkeit einer berufsbegleitenden Ausbildung nannte, vgl. BT 17/12962, S. 11) und verlängert sich dann entsprechend. Das anschließende Berufspraktikum wird i. d. R. in Vollzeit absolviert. Ausführlich zur ErzieherInnenausbildung in Bayern informiert diese pdf-Datei:
pdf-Datei, 16 kb:
ErzieherInnenausbildung in Bayern
Das Berufspraktikum wird auf Antrag um die Hälfte verkürzt bei Bewerbern, die nach Abschluss einer sozialpädagogischen oder pädagogischen Ausbildung mindestens drei Jahre hauptberuflich in der sozialpädagogischen Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen tätig waren.
Aus der beigefügten pdf-Datei wird deutlich, dass in Bayern statt der einschlägigen beruflichen Tätigkeit auch die mindestens vierjährige selbständige Führung eines Haushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind als Zugangsvoraussetzung für die ErzieherInnenausbildung gelten kann. Diese Fälle bedürfen jedoch der Zustimmung durch die Schulaufsicht (= zuständige Regierung).
Weiterqualifizierungsinitiative: Ergänzungskräfte zu Fachkräften
Bayern hat in der vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen geförderten Weiterqualifizierungsinitiative „Ergänzungskräfte zu Fachkräften“ (zeitliche Befristung voraussichtlich auf drei Jahre, Start 2012) auf den aktuell großen Fachkräftebedarf reagiert. Hier können sich berufserfahrene KinderpflegerInnen wie auch andere Fachkräfte mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem frühpädagogik-affinen Beruf zur /zum staatlich anerkannten ErzieherIn weiter qualifizieren.
Des Weiteren gibt es für KinderpflegerInnen mit mindestens 3 Jahren Praxiserfahrung einen 15 Monate währenden Zertifizierungslehrgang, der den Abschluss „Pädagogische Fachkraft in Kindertageseinrichtungen in Bayern“ vermittelt. Die Eingruppierung der Pädagogischen Fachkraft in Kindertageseinrichtungen entspricht der einer staatlich geprüften Erzieherin und unterliegt wie auch das Gehalt einer Erzieherin den tarifrechtlichen Bestimmungen( i.d.R.S 6). Sie ist trägerspezifisch verschieden und hängt von den jeweiligen Arbeitsstellen und Aufgabenbereichen ab. Zusätzlich hängt die Eingruppierung auch von den persönlichen und regionalen Einstufungsvoraussetzungen ab.
Kinderpflegerinnen in Bayern begrüßen das Modell, wie folgendes Zitat zeigt:
Nach 20 Jahren Berufspraxis als Kinderpflegerin in Bayern ging es mir so, dass ich nicht eingesehen habe, dass ich nicht auch als Erzieherin anerkannt werde. Denn ich mache die gleiche Arbeit, und verglichen mit den Berufsanfängern, manchmal auch besser.
Ich wollte also noch etwas machen, eine Qualifikation „drausfsetzen“, denn das konnte doch nicht alles gewesen sein. Ich habe mit meiner Kita-Leitung gesprochen und mit meinem Arbeitgeber. Gerne hätte ich eine Fachakademie besucht, um Erzieherin zu werden, aber das ging nicht, weil ich keine Mittlere Reife habe. Das muss man sich mal vorstellen: Nach 20 Jahren Berufspraxis machen die das vom Realschulabschluss abhängig!
Aber mein Arbeitgeber hatte ein Interesse an meiner Weiterqualifikation, weil ich dann in anderer Weise auf den Stellenschlüssel angerechnet werde. Er hat sich erkundigt und nach mehreren Monaten hat er mir mitgeteilt, dass ich eine Weiterbildung zur pädagogischen Fachkraft machen kann. Mit diesem Titel kann ich in Krippe, Kindergarten und Hort, nicht an Schulen arbeiten. Der Arbeitgeber zahlt dafür nur 250 Euro, den „Rest“ zahlt der Bayerische Staat.
Aber mein Arbeitgeber hat mir zunächst auch mal mitgeteilt, dass ich mit der Qualifikation als Berufsanfängern mit der Bezeichnung pädagogische Fachkraft weniger verdiene als jetzt als Kinderpflegerin. Da habe ich gesagt: Das mache ich nicht. Daraufhin hat er sich erneut erkundigt und herausbekommen, dass man bei langjähriger Berufstätigkeit doch nicht weniger verdienen muss als vorher. Und dann habe ich mich entschieden, diese Weiterbildung zu machen.
Die Weiterbildung bringt mir viel. Die Dozentinnen sind sehr qualifiziert und kommen aus der Berufspraxis. Die anderen Teilnehmerinnen haben ähnlich biografische Erfahrungen wie ich und wir haben Projekttage, die nicht nur lehrreich sind, sondern auch Spaß machen. Die Weiterbildung geht von April 2013 bis Juli 2014, aber ich werde schon im Januar 2014 als pädagogische Fachkraft eingestellt.
Die Erzieherinnen in der Kita sind zum Teil neidisch, weil ihre Ausbildung wesentlich länger gedauert hat, aber da kann man nichts machen.
Ich bin froh, dass ich mich für die Weiterbildung entschieden habe. Damit wird es mir, falls sich das ergibt, auch möglich sein, eine Kita zu leiten. Aber unser Betriebsklima ist so gut, dass ich das im Moment gar nicht anstrebe. Ich bin schon sehr zufrieden, dass ich jetzt viele neue Kenntnisse erwerbe und meine Arbeit dadurch bereichert wird (Sabine D.).
Einen Überblick über die unterschiedlichen Modelle der Weiterqualifizierung im Rahmen der Initiative „Ergänzungskräfte zu Fachkräften“ gibt das beigefügte Schema in der pdf--Datei
pdf-Datei, 220 kb:
Ergänzungskräfte zu Fachkräften
Berlin
In Berlin können KinderpflegerInnen, die einen MSA und 5jährige Berufserfahrung nachweisen, als QuereinsteigerInnen mit individuellen Fortbildungsauflagen anerkannt und unter Anrechnung auf den Fachkräfteschlüssel beschäftigt werden. Sie erhalten nach einer bestimmten Frist (4 Jahre) Bestandsschutz und können dann wie sozialpädagogische Fachkräfte eingesetzt werden.
SozialassistentInnen mit MSA können über die berufsbegleitende Ausbildung als QuereinsteigerInnen beschäftigt werden.
Brandenburg
Kinderpflegerinnen und SozialassistenInnen sind in Brandenburg laut der Kita-Personalverordnung in der Fassung von 2012 keine Fachkräfte und zählen somit nicht zur notwendigen Personalausstattung. Sie können aber die in Brandenburg geschaffene Tätigkeitsbegleitende Qualifizierung zur Erzieherin/zum Erzieher absolvieren.
Hamburg
Eine verkürzte Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/in können Absolventinnen und Absolventen der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz absolvieren, die nach dem neuesten Bildungsplan unterrichtet und nach der neuesten Ausbildungs- und Prüfungsordnung dieser Berufsfachschule (APO SPA) geprüft wurden und dabei einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den drei Fächern Sozialpädagogisches Handeln, Entwicklung und Bildung, Sprache und Kommunikation sowie in der Sozialpädagogischen Praxis erreicht haben.
Die zuständige Behörde kann bei anderen Ausbildungen als der Sozialassistenz deren Gleichwertigkeit mit der zur sozialpädagogischen Assistenz feststellen, dann gilt ebenfalls die Möglichkeit der Verkürzung.
Für diese Personen sowie für diejenigen, die die Allgemeine oder die Fachgebundene Hochschulreife an einer Berufsoberschule der Ausbildungsrichtung „Gesundheit und Soziales“ erworben haben, beginnt die Ausbildung mit dem dritten Schulhalbjahr. Die Ausbildung wird also um ein Jahr verkürzt.
Für KinderpflegerInnen gilt diese Möglichkeit dann, wenn sie über die Mittlere Reife verfügen.
Hessen
Kinderpflegerinnen werden nicht in Hessen ausgebildet. In anderen Bundesländern ausgebildete Kinderpflegerinnen können „in der Regel“ keine verkürzte Ausbildung zur Erzieherin machen, also möglicherweise auf Antrag.
Bei Sozialassistentinnen/Sozialassistenten, die nach ihrer Ausbildung als pädagogische Hilfskräfte in Tageseinrichtungen berufstätig waren, kann die Fachschule für Sozialpädagogik über eine Zulassung in das zweite Ausbildungsjahr der Fachschule befinden. Für Sozialassistentinnen/ Sozialassistenten mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik ist eine Verkürzung des Berufspraktikums auf ein halbes Jahr, basierend auf der KMK-Rahmenvereinbarung, angedacht.
Niedersachsen
Die Erzieherausbildung in Niedersachsen setzt eine zweijährige Ausbildung zur Sozialassistentin/ zum Sozialassistenten - Schwerpunkt Sozialpädagogik - voraus, an die sich eine zweijährige Fachschulausbildung anschließt. Die praktische Ausbildung ist in die Ausbildung integriert.
Die Ausbildung zur Sozialassistentin kann nur dann berufsbegleitend stattfinden, wenn die SchülerInnen im vorher erlernten Beruf, z.B. als Kinderpflegerin, arbeiten. Sie verlängert sich dann i.d.R. um das Anderthalbfache.
Die Sozialassistentenausbildung und die Fachschulausbildung sind nach dem Bafög und dem AFBG förderfähig, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Kinderpflegerinnen können in die zweite Klasse der Sozialassistentenausbildung aufgenommen werden und haben dann eine insgesamt dreijährige Ausbildungszeit zur staatlich anerkannten Erzieherin/ zum staatlich anerkannten Erzieher zu absolvieren. Sie können mit mehrjähriger Berufspraxis (mind. 2-3 Jahre) auch einen Antrag auf eine Nichtschülerprüfung stellen, den die Niedersächsische Landesschulbehörde prüft. Bei Zulassung und Bestehen der Nichtschülerprüfung wird der Abschluss als Sozialassistent/in - Schwerpunkt Sozialpädagogik - vergeben und die Aufnahmevoraussetzung für die Fachschule Sozialpädagogik ist erfüllt. Da die Landesschulbehörde die Zulassungsvoraussetzung zur Nichtschülerprüfung genau prüft, ist die Durchfallquote gering.
SchülerInnen der Fachschule können die Ausbildung berufsbegleitend in ihrem Beruf (SozialassistentIn) absolvieren. Die Zeit für die Ausbildung verlängert sich dann in der Regel um das Anderthalbfache, die Schule entscheidet aber über die Organisationsform in eigener Zuständigkeit.
Nordrhein-Westfalen
NRW bietet langjährig berufserfahrenen KinderpflegerInnen und SozialassistentInnen eine von der Regelform abweichende Weiterbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin an Berufskollegs an, die Fachschulen für Sozialpädagogik betreiben. Im Unterschied zur üblichen Ausbildung enthält diese Weiterbildung erhöhte Praxisanteile Die Dauer der Weiterbildung beträgt 3.600 Stunden und unterscheidet sich nicht von der der ErzieherInnenausbildung.
Wenn sich Ergänzungskräfte aus NRW, die in einem anderen Land die Ausbildung zur Sozialassistentin erfolgreich absolviert haben, für diese Weiterbildung interessieren, würden die Berufskollegs sie aufnehmen.
In Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen-Anhalt und in Thüringen werden keine verkürzten Weiterbildungen für KinderpflegerInnen angeboten.Zu Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein liegen uns keine Angaben vor.
Sachsen
In Sachsen werden gemäß SächsQualiVO im Rahmen der gesetzlich geregelten Personalschlüssel (§ 12 Abs. 2 SächsKitaG) weder KinderpflegerInnen noch SozialassistentInnen als pädagogische Fachkraft in Kindertageseinrichtungen eingesetzt, es sei denn, sie befinden sich an einer Fachschule in berufsbegleitender Weiterbildung zum/r staatlich anerkannten Erzieher/in (§ 1 Abs. 5 SächsQualiVO).
Für Personen mit abgeschlossener pädagogischer/sozialpädagogischer Ausbildung besteht die Möglichkeit einer Ausbildungsverkürzung gemäß § 73 Schulordnung Fachschule im Umfang der fachlichen Gleichwertigkeit um bis zu zwei Jahre. Für Kinderpflegerinnen und SozialassistentInnen gilt diese Regelung jedoch nicht. Die Entscheidung über den Umfang der Anrechnung trifft die Schulaufsichtsbehörde in Gestalt der Sächsischen Bildungsagentur (SBA).
Kommentar: Die DDR lebt
Sachsen ermöglicht vielen Berufsgruppen eine verkürzte ErzieherInnenausbildung. Dazu gehören Personen mit einem in der DDR erworbenen Abschluss als Krippenerzieher/in, Kindergärtner/in, Hortner/in, die eine Anpassungsfortbildung noch nicht in Anspruch genommen haben, und Freundschaftspionierleiterinnen. Diese Qualifikationen stammen aus der Zeit vor der Wende, folglich sind es nicht mehr viele Fachkräfte, die sich für eine Weiterbildung zur Erzieherin interessieren werden. Aber dass bei der Liste der Berufe, denen Sonderkonditionen für die Weiterbildung zur Erzieherin zugestanden werden, Kinderpflegerinnen und SozialassistentInnen ausgenommen sind, mutet 24 Jahre nach der Wende schon etwas merkwürdig an.
(1) Ergebnisse der Umfrage bei den Länderministerien im Sommer 2013
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Kommentare (34)
Hallo, mein Name ist Ilka,
ich bin seit nunmehr 30 Jahren in der Kindertagesstätte tätig. Ich habe 20 Jahre als Kinderpflegerin gearbeitet und dann eine Qualifikation zur Erzieherin durchlaufen. Seit nunmehr zehn Jahren bin ich in meiner jetzigen Einrichtung als Erzieherin tätig. Durch einen familiären Umzug bin ich gezwungen, meinen Arbeitsort zu wechseln und das Bundesland. Zur Zeit bin ich in Baden-Württemberg beschäftigt und werde nach Rheinland-Pfalz umziehen. Nun wird mir gesagt das man mich leider in Rheinland-Pfalz trotz meiner Qualifikation zur Erzieherin, die laut meinem Vertrag und meinem Arbeitgeber gleichgestellt ist mit einer staatlich anerkannten Erzieherin mich nur als Kinderpflegerin beschäftigen könnte. Könnten Sie mir bitte weiterhelfen? Ich bin der Meinung 30 Jahre Berufserfahrung davon zehn Jahre als Erzieherin mit fort und Weiterbildungen müssten doch auch über den Rhein zählen.
Lisa Jares:
Guten Tag,
hier finden Sie Fachkräftevereinbarung von RLP; aufgrund des föderalistischen Bildungssystems ist es so, dass die Anerkennung von Qualifikationen in den jeweiligen Bundesländern leider unterschiedlich ist.
https://kita.rlp.de/fileadmin/kita/Traeger_und_Fachkraefte/Fachkraeftevereinbarung/Dokumente/Endfassung_Fachkraeftevereinbarung_mit_Unterschriften.pdf
Guten Tag,
für eine Leitungsposition müssen Sie i.R. eine Ausbildung zur Erzieherin haben, auch für die Weiterbildung zur Fachwirtin ist dies eine Zugangsvoraussetzungen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo
Ich bin Kinderpflegerinn seit 27 Jahren in BW.Habe jetzt die Nachqualifizierung zur Gruppenleitung gemacht..
Meine Fragen wären : kann ich auch als Leitung arbeiten
( wenn es ein Träger macht )
Und 2 kann ich den Fachwirt machen? ( habeMittlere Reife)
Vielen Dank
Guten Tag,
den Berufstitel "Kinderpflegerin" erwerben Sie durch die Ausbildung zur Kinderpflegerin an Fachschulen.
Mit freundlichen Grüßen
Hat man nach langjähriger Berufserfahrung
Im Bereich aller Behinderungen
Anspruch auf den Status der kinderpflegerin?
Guten Tag Frau Bothner,
das ist natürlich schwer zu beurteilen, da wir nach wie vor einen akuten Fachkräftemangel im Bereich der Kindertagesbetreuung haben. Ich kann Ihnen nur raten, dass Ihre Tochter bei den Einrichtungen bei denen sie Absagen bekommt, nochmal nachfragt woran es gelegen hat um sich dann ggf. entsprechen weiterzubilden.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo meine Tochter wohnt in Baden-Württemberg hätte da mal eine Frage sie hat 4 Jahren ihre Ausbildung als stattlich anerkannten Kinderpflegerin abgeschlossen und arbeitet seit 4 Jahren als Kinderpflegerin in einem Kindergarten wir suchen jetzt schon 3 Monaten nach einer neuen Arbeitsstelle für sie da sie wieder zu uns nach Hause möchte da sie 50 Kilometer von uns weg war aber sie bekommt nur Absagen obwohl es bei uns in der Presse heißt der Markt ist leergefegt Wir wissen gerade nicht mehr was wir tun sollen sie war auch schon beim Arbeitsamt und hat Stellenangebot zugeschickt bekommen und wenn sie sich vorstellt 3 Tage später Absagen
Guten Tag,
ein solches Verfahren zur Anerkennung ist uns nicht bekannt, da müssten Sie sich mal direkt mit dem zuständigen Ministerium in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
ich habe eine kurze Frage, ich arbeite und lebe in Berlin-Ost als staatlich Anerk. Erzieher in Leitungsfunktion auf einen Abenteuerspielplatz.
Stimmt es das ich nach vier Jahren in Leitungsfunktion einen gesetzlichen Anspruch auf die Gleichstellung - zu einem Sozialarbeiter habe? Und damit auch Anspruch auf dessen Lohngruppe??
Viele Grüße und besten Dank im voraus, Markus
Guten Tag Frau Bauß,
am besten wenden Sie sich mit Ihrem Anlegen direkt an das zuständige Ministerium:
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW Referat 312
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf
Telefon: (0211) 58 67 - 40
poststelle(at)msw.nrw.de
Das kann Ihnen eine verlässliche Antwort geben.
Mit freundlichen Grüßen
Lisa Jares
Hallo ich bin Kinderpflegerin leider ohne Realschulabschluss und komme aus NRW (leider) da ich aufgrund einer Lernbehinderung keinen Realschulabschluss habe und erreichen kann, bilde ich mich stetig in meinem Beruf den ich nun seit 6Jahren ausübe weiter. Z.b bin ich in der Fortbildung zur Fachkraft U3 und das ist nur eine große Fortbildung.
Besteht irgendwie die Möglichkeit zur aAnpassungsqualifizierung zugelassen zu werden? Trotz nur eines Hauptschulabschlusses? Mit eventuell einer Ausnahmegenehmigung?
Ich kann belegen daß ich für den Beruf Erzieher geeignet und kompetent bin auch durch seitens meines jetzigen Arbeitgebers.
Was kann ich machen? Wohin muss ich mich wenden?
Guten Tag Jule,
nein, eine solche Regelung ist uns nicht bekannt. Da mit dem Anerkennungsjahr die staatliche Anerkennung verbunden ist, welche Bundesland übergreifend einheitlich ist.
Mit besten Grüßen
Hallo
Ich habe die Kinderpflegeausbildung in Mc-Pom gemacht und in Nrw meinen Erzieher. Nun habe ich folgendes Problem. Ich bin Theoretischer Erzieher, die Theorieprüfung habe ich bestanden. Danach habe ich die Anerkennungsjahre gemacht und leider nicht beendet, aufgrund von Stress und meine Mentoren die mich die Jahre begleitet haben waren auch keine große Hilfe. Naja....wie dem auch sei, mit dem Status werde ich nicht ,wenn dann nur als Kinderpfleger eingestellt. Wenn ich überhaupt in der Spate noch einen Job bekomme, da Kinderpfleger so gut wie gar nicht mehr eingestellt.
Ich habe in der Zwischenzeit Berufserfahrung sammeln können und frage mich nun....Kann ich das Anerkennungsjahr "überspringen" und nur noch das Kolloquium machen? Im Internet finde ich dazu irgendwie nichts. Ich würde auch dafür kurzzeitig in ein anderes Bundesland gehen.
liebe Grüße
Jule
Guten Tag.
Ich bin seit 2014 Festangestellte SPA in Teilzeit. Allerdings habe ich nicht das Glück zu denjenigen zu gehören die Nach 2010 ihre Ausbildung verkürzen können, da meine Ausbildung noch die "ALTE VARIANTE" umfasste deshalb müsste ich noch einmal 3 Jahre zur Schule gehen.... Ich kann nicht nachvollziehen, warum wir nicht einfach unser Theorie wissen in einem Jahr nachholen können, dies wäre doch im Grunde auch über eine Fernschule möglich (Praxiserfahrung ist ja schließlich nachweisbar)...zudem könnten alle Menschen die an diesem Programm teilnehmen die gleich Prüfung abschließen wie alle anderen Erzieher auch.
Ich für meinen teil habe es satt Erzieherarbeit zu übernehmen wofür ich nicht vergütet werde.
Erziehermangel? lächerlich dann bildet uns doch einfach weiter!
Liebe Frau Reichmann,
machen Sie sich keine Sorgen, wenn Sie die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin abgeschlossen haben, ist diese Ausbildung in allen Bundesländern anerkannt (auch wenn die Ausbildung in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gestaltet sein kann).
Viel Erfolg !
Beste Grüße
Lisa Jares
Guten Tag,
ich Lebe derzeit in Bayern und strebe meinen Traum zur Ausbildung zur Erzieherin dort an, beginne diese auch ab dem September an einer Fachakademie.
Nach der Ausbildung habe ich vor nach Thüringen zu ziehen und mir dort Arbeit als Erzieherin zu suchen. Jetzt habe aber schon von mehreren Bekannten/ Kollegen gehört, dass die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin aus Bayern in Thüringen nicht immer anerkannt wird und das viele Betriebe keine Ausgebildeten Erzieher aus Bayern haben möchten. Stimmt das?
Habe jetzt echt Bauchschmerzen deswegen und mache mir sorgen. Da hätte ich nähmlich nicht gedacht, dass es so schwer sein würde als Erzieherin in anderen Bundesländern (in meinem Fall Thüringen) beruflich Fuß zu fassen. Ich sehe meine Zukunft in Thüringen, möchte dort später einmal Leben, bei meinem Partner aber habe mich dazu entschlossen meine Ausbildung in Bayern zu absolvieren. War das ein Fehler? Stimmt es was ich von meinen Bekannten/ Arbeitskollegen gehört habe? Ich Bitte sie um Ihren Rat.
Mit freundlichen Grüßen Jasmin Reichmann :)
Guten Tag,
gemäß der Senatsverwaltung können in begründeten Einzelfällen, MitarbeiterInnen aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung und Eignung „quereinsteigen“. Am besten wenden Sie sich hier nochmals an Ihr zuständiges Ministerium.
Mit besten Grüßen
Hallo hallo ich bin stattlich anerkannte kinderpflegerin in BERLIN ich suche jetzt schon seit längerem eine Stelle aber keiner darf mich einstellen ist das so oder wo darf man als kinderpflegerin in BERLIN arkbeiten?
bei der senatsverwaltung habe ich mich erkundigt aber so wirklich kann da keiner was sagen und weiterhelfen . Die Ausbildung zur Erzieherin finden ich sehr fraglich ich hab ja schon 3 Jahre und nu nochmal 3 jahre. Kann mir jemand weiter helfen? Ich möchte doch wieder arbeiten und nicht die Schulbank drücken. Vielen Dank
Hallo ich bin auch Kinderpflegerin in Berlin!
Ja in Berlin gibt es die Möglichkeit den Quereinstieg zu machen nur lustig das keiner ein einstellt und außerdem kennen die Kitas sich mit dem Quereinstieg nicht aus.
Ich habe Bewerbungen geschrieben in der Hoffnung eine Kita zu finden wo ich den Quereinstieg machen kann leider nichts.
Nu suche ich gerade weiter als Erzieherhelferin was aber auch anscheinend nicht ganz so einfach ist.. Mittlerweile frag ich mich schon ob ich auf das ganze noch lust habe es macht ja kein Spaß mehr .
Hallo,
eine finanzielle Förderung für ausschließlich männliche Auszubildende gibt es m.E. nicht. Für die Altersgrenze bei der Bafög Beantragung gibt es Ausnahmeregelung, beispielsweise wenn bereits eine andere Ausbildung abgeschlossen wurde. Vielleicht trifft hier ja eine auf Ihren Freund zu. Um sich weiter über mögliche Ausbildungsförderungen zu informieren, sollten Sie sich hier an das zuständige Ministerium wenden, die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Seite.
Mit besten Grüßen
Lisa Jares
Hallo,
mein Freund ist 30 und möchte eine Ausbildung zum Kinderpfleger beginnen. Zur Zeit ist er leider Arbeitslos.
Im Augenblick stellt sich ihm die Frage, wie er diese Ausbildung und sein Lebensunterhalt finanzieren soll.
Die Arge lehnt eine Finanzierung ab.
Für Bafög ist er mit 30 jetzt zu alt.
Was könnte er noch versuchen? Werden in anderen Bundesländern nicht sogar männliche Pfleger gefördert? Wie ist dies in Baden Württemberg?
Für Tipps wären wir dankbar.
Hallo alle zusammen
ich bin 50 Jahre alt und arbeite seit über 30 Jahren als Kinderpflegerin.
Gibt es in Niedersachsen eine Möglichkeit sich berufsbegleitend zur Erzieherin weiterbilden zu lassen oder eine Anpassungsqualifizierung.
Hallo alle zusammen,
bin schon fast 43, seit 1993 staatlich geprüfte Kinderpflegerin und habe mir in früheren Jahren immer gedacht, mach weiter. Habe von 93-2000 als Kinderpflegerin in einer Psychosomatik (Kinder und Jugendkurklinik) gearbeitet. Danach bin ich bis 2013 nur in der Gastronomie tätig gewesen, da man mit Trinkgeld ca das doppelte verdient(netto). Na ja mit 40 wurde mir die Gastronomie (viel Nachtarbeit) zu viel und ich bin wieder in den Sozialberuf gewechselt. Im Moment bin ich in der TVÖD-Sue Tabelle in S3/Stufe 4, bekomme 75 Euro Ballungsraumzulage und 200 Euro Arbeitsmarktzulage brutto dazu. Ich zahle keine Kirchensteuer (bin Türkin), somit komme ich auf ein Netto Gehalt von 1822 Euro bei Vollzeit. Werde ab Juni meine Stunden auf 34 reduzieren (nur noch 4 Tage die Woche als teilzeit arbeiten) und einen Minijob für 450 Euro annehmen. (An meinem freien Tag, auch im Sozialberuf). So nun habe ich mir von unserer Buchhaltung meinen netto Verdienst mit 34 Stunden ausrechnen lassen. (die Zulagen bekomme ich dann natürlich nur angerechnet auf die 34 Stunden). Hierbei kam heraus, das ich dann teilzeit 1630 Euro verdiene, plus mein Minijob von 450 Euro, ergibt ein netto Gehalt von 2080 Euro. Ich arbeite dann in der Woche 1 Stunde mehr. Ich bin Handballschiedsrichter und mit meinem Hobby am Wochenende komme ich somit auf 2500-2600 Euro netto. Warum sollte ich in meinem Alter jetzt noch weiter machen, weil auf dieses Netto Gehalt käme ich erst wenn ich irgendwann einmal eine Leitungsstelle bekomme. (S13-S18). Nach über 10 Jahren Gastronomie war es für mich finanziell sehr schwierig, mit nur dem Kinderpflegehalt klar zu kommen, da man sich wenn man mehr verdient auch einen anderen Lebensstandard gewöhnt und auch hat. Es ist zwar dann immer noch weniger als in der Gastronomie, aber damit komme ich klar. Ich wollte nur damit sagen, das man auch als Kinderpflegerin gut durchkommen kann, wenn man sich arbeitszeitlich gut organisiert. Außerdem wird in meiner Einrichtung nicht separiert zwischen Erzieher, Kinderpfleger und SPS (Anerkennungsjahr Praktikantin, ist ja auch schon Kinderpflegerin). Wir haben keine Gruppenleitung. Sind alle gleichberechtigt und entscheiden alles zusammen. Ich führe z.B auch Elterngespräche, organisiere Ausflüge u.s.w. Wir machen alle den gleichen Job und Berufserfahrung ist doch genauso wichtig. Oft frägt mich meine Kollegin (Erzieherin, 25 Jahre) nach meiner Meinung. Wir haben im ganzen Haus keine Trennung zwischen Fachkraft und Ergänzungskraft, und das finde ich einfach super:-)
Guten Morgen Frau Krumpholz,
wie Sie schon richtig vermuten: Wenn die staatliche Anerkennung erfolgt ist, kann eine Erzieherin in allen Bundesländern als Erzieherin arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck
Hallo.
Ich beginne bald eine Ausbildung zur Sozialassistentin in Sachsen und werde dann meine Ausbildung zur Erzieherin ebenfalls in Sachsen absolvieren. Allerdings stellt sich mir eine Frage. Die Ausbildungsdauer und Inhalte in den Bundesländern schwanken sehr. Kann ich also mit einer Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin, welche ich in Sachsen gemacht habe, ohne Probleme und ohne Weiter- oder Fortbildungen beispielsweise in Bayern oder Baden Württemberg auf Arbeitssuche gehen? Oder kann ich damit nur in Sachsen arbeiten?
Staatlich heißt ja eigentlich bundesweit. Dennoch bin ich etwas verunsichert.
Ich wäre sehr dankbar für Ihre Hilfe.
Liebe Grüße Sarah Krumpholz
Hallo Frau Wunn,
als Kinderpflegerin können Sie in vielen Bundesländern eine verkürzte Ausbildung zur Erzieherin machen. Alle Angaben dazu finden Sie in dem oben stehenden Artikel.
Wenn in Ihrem Bundesland eine verkürzte Ausbildung nicht möglich ist, könnten Sie versuchen, eine berufsbegleitende Ausbildung zu machen, so dass Sie während der Ausbildung auch verdienen.
Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck
Hallo mein Name ist Bianca Wunn bin 40 Jahre alt und gelernte Kinderpflegerin. Ich möchte die Weiterbildung zur Erzieherin machen , habe aber das Problem das das Amt sie nicht fördert und für Bafoeg bin ich zu alt. Frage ist jetzt wievie die Weiterbildung kostet.
Hallo,
bitte richten Sie Ihre Frage an das zuständige Ministerium, dort liegt die Entscheidung. Vielleicht macht man bei Ihnen eine Ausnahme. auf jeden Fall kann man Ihnen dort sagen, wie Sie einen Mittleren Bildungsabschluss erwerben können.
Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck
Hallo , ich bin 36 und Mutter von vier Kinder.Ich habe nun endlich die Kinderpflegerin Ausbildung in Baden Württemberg mit der Endnote 2 absolviert. Kann aber trotz Berufserfahrung nicht weiter machen zur Erzieherin weil ich keinen Mittleren Bildungsabschluss geschafft habe. Wie kann ich mich weiterbilden? Auf hilfe wäre ich dankbar.
Hallo Frau Schartner,
die Möglichkeiten in Bayern sind im obigen Artikel dargestellt. Wenn Ihre Tochter eine Sondergenehmigung braucht, würde ich an ihrer Stelle beim zuständigen Ministerium nachfragen und ggf. einen Antrag stellen.
Was die Akademien betrifft, so müssten Sie sich bei den Fachakademien in Ihrem Umkreis erkundigen. Sie finden diese unter https://www.erzieherin.de/fachschulen.php
Alles Gute für Ihre Tochter und freundliche Grüße
Hilde von Balluseck
Sehr geehrte Damen und Herren,
danke für diese hilfreiche Informationsseite.
Was ich und viele Andere nicht verstehen können:
Es gibt so einen großen Erziehermangel in Bayern. Kein Wunder. Dauert doch die Ausbildung insgesamt 5 Jahre und das ohne Bezahlung. Das ist m.E. nicht mehr zeitgemäß. Wenn die jungen Leute nach der Schule eine praktische Ausbildung machen, erhalten Sie Lehrlingsgehälter von ca. 800-0000 Euro und mehr. Nach 2-3 Jahren sind sie ausgebildet und verdienen voll (meist wesentliche mehr als Erzieher). Welcher junge Mensch geht dann freiwillig 5 Jahre auf die Schule mit der Aussicht, danach wenig zu verdienen?? Welche Motivation sollten die jungen Leute haben?? Kann man an diesem Ausbildungsweg nicht etwas ändern?
Es gibt mittlerweile viele neue Berufsausbildungen, welche geändert bzw. verkürzt wurden, damit diese Berufe attraktiver werden.
Keine Lösung kann es sein, dass man lieber Fachkräfte aus dem Ausland holt, anstatt die interessierten Schulabgänger und qualitfizierten Kinderpflegefachkräfte im eigenen Land fördert.
Es muss doch eine Möglichkeit geben, dass diese Art der Ausbildung in Deutschland überdacht, vereinfacht und in allen Bundesländern vereinheitlicht wird.
Meine Tochter z.B. wollte aus Berufung in der Kinder-/Jugendpflege arbeiten.
Dazu hat sie 2000 im Alter von 08 Jahren erfolgreich die Prüfung zur Kinderpflegerin abgeschlossen sowie den Schulabschluss zur mittleren Reife absolviert. Sie arbeitet seither als Kinderpflegerin und würde sich gerne berufsbegleitend zur Erzieherin aus-/bzw. weiterbilden. Problem ist, dass sie noch sehr jung (22) ist, aber dennoch schon bald 4 Jahre Berufserfahrung hat. Frage: Welche Möglichkeiten gibt es für sie in Bayern und welche Akademien bieten diese Aus-/Weiterbildungen tatsächlich an?
Weshalb ist das Mindestalter für den Zertifizierungslehrgang 25 Jahre mit 3 Jahren Praxiserfahrung. Weshalb kann man nicht auch mit 22 Jahren und 3 Jahren Praxiserfahrung diesen Lehrgang besuchen??
Danke im voraus.
Mit freundlichen Grüßén
Manuela Schartner
Hallo Jasmin,
auf diesem Portal finden Sie die Informationen unter https://www.erzieherin.de/wie-kinderpflegerinnen-erzieherinnen-werden.php
Mit freundlichen Grüßen
Hilde von Balluseck
Sehr geehre Damen und Herren,
ich mache gerade meine Sozialassistentenausbildung in Niedersachsen und möchte nach der abgeschlossenen Ausbildung in die Erzieherauabildung. Jedoch möchte ich sie in NRW machen. Wird sie dort überhaupt anerkannt? Nach dieser Ausbildung habe ich einen erweiterten Realschulabschluss und könnte in die Erzieherausbildung gehen, nur ist das genug für NRW?
Danke im vorraus
Lg Jasmin