Erzieher mit Kind

Wie werde ich staatlich anerkannte:r Erzieher:in?

26.04.2023

Die Zugangsvoraussetzungen zur:zum staatlich anerkannten Erzieher:in sind nicht bundeseinheitlich geregelt. In jedem Bundesland wird jedoch mindestens ein mittlerer Schulabschluss und eine abgeschlossene berufliche Vorbildung gefordert. Die berufliche Vorbildung wird unterschiedlich ausgelegt. In der Regel umfasst diese die zweijährige Berufsausbildung zur Sozialassistent:in bzw. zur Kinderpfleger:in. Bei Bewerber:innen mit Hochschulreife kann die berufliche Vorbildung i.d.R. auch durch ein Vorpraktikum (z.B. ein Freiwilliges Soziales Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst im Rahmen von 900 Stunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung) nachgewiesen werden.

Die Ausbildung zur:zum staatlich anerkannten Erzieher:in erfolgt an einer Fachschule für Sozialpädagogik (in Bayern Fachakademie). Die vollzeitschulische Ausbildung dauert i.d.R. inklusive Anerkennungsjahr (wird gemäß TVÖD vergütet) drei Jahre.

Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern die Möglichkeit der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) zur:zum staatlich anerkannten Erzieher:in. Diese Form der Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre. Die Auszubildenden sind hier in der Regel drei Tage die Woche in einer sozialpädagogischen Einrichtung wie zum Beispiel der Kindertageseinrichtung tätig und an den anderen beiden Tagen in der Fachschule. Bei dieser Form der Ausbildung erhalten die Fachschüler:innen von Beginn an eine Vergütung.

Die Inhalte der Ausbildung legt die Fachschule/Fachakademie anhand eines Lehrplans fest, welchen das jeweilige Kultusministerium vorgibt. Diese umfassen einerseits allgemeinbildende Lernbereiche wie u.a. Deutsch, Religion/Ethik, Politik, Fremdsprachen sowie andererseits fachbezogene Lernbereiche wie Erziehungstheorien, Angebots- und Projektplanung, Inklusion, Diversität, Bewegungsförderung, Sprachbildung, MINT, Zusammenarbeit mit Eltern etc.

Darüber hinaus sollen gemäß des Qualifikationsprofils (Kultusministerkonferenz 2017) folgende Kompetenzen in der Ausbildung erworben werden:

  • Sozialkompetenz
  • Selbstständigkeit
  • Wissen
  • Fertigkeiten

Die Ausbildung beinhaltet eine enge Verknüpfung von Theorie und Praxis, welche durch Praxisphasen und das Anerkennungsjahr in verschiedenen sozialpädagogischen Einrichtungen sichergestellt wird. Der berufspraktische Anteil in der Ausbildung zur:zum staatlich anerkannten Erzieher:in beträgt gemäß des Qualifikationsprofils nahezu ein Drittel des Gesamtvolumens der Ausbildung an Fachschulen und Fachakademien. Die Praxisphasen werden durch die Fachschulen und Fachakademien in Kooperation mit der Praxiseinrichtung eng begleitet.

Entsprechend der Richtlinien der jeweiligen Bundesländer schließt die schulische Ausbildung mit der staatlichen Prüfung ab. Diese besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Das Bestehen dieser Prüfungen berechtigt zum Antritt des Anerkennungsjahres.
Zu dieser Prüfung können im Rahmen der „Nichtschülerprüfung“ auch Nichtschüler:innen zugelassen werden, die auf anderen Wegen die Qualifikationen der Fachschulausbildung erlangt haben (z.B. ähnliche Berufsausbildung, Praxiserfahrung).

Das Anerkennungsjahr schließt mit einer Facharbeit ab, welche auf Basis der Praxiserfahrungen verfasst wurde. Im Rahmen eines Kolloquiums vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erlangen die Absolvent:innen bei erfolgreichem Bestehen die staatliche Anerkennung zur:zum Erzieher:in.

Für Auszubildende mit beruflicher Vorerfahrung bestehen in den Bundesländern unterschiedliche Möglichkeiten der Verkürzung der Ausbildungsdauer, die gängigste Form ist die Verkürzung oder der Entfall des Anerkennungsjahres.

In Verbindung mit der Ausbildung zur:zum staatlich anerkannten Erzieher:in kann an einigen Fachschulen parallel die Fachhochschulreife bzw. die allgemeine Hochschulreife erworben werden.

ErzieherIn.de stellt eine nach Postleitzahlen sortierte Übersicht der Fachschulen/Fachakademien bereit.