mehrere Kinder

Zu wenig Inklusion

11.09.2012 Kommentare (0)

Die Bilanz ist nicht berauschend: Rund 70 Prozent der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (6,2 Prozent aller Kinder) besuchen in Deutschland nach wie vor Förderschulen, nur knapp 30 Prozent werden integrativ in den Regelschulen gefördert. So die jüngsten nüchternen Zahlen aus dem Nationalen Bildungsbericht „Bildung in Deutschland 2012.“ Sie belegen aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ), dass die 2009 in Kraftgetretene UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung für die sonderpädagogische Förderung in Deutschland immer noch nicht richtig Tritt gefasst hat. Die Quote der in Regelschulen inkludiert geförderten Kinder ist heute zwar doppelt so hoch wie noch im Schuljahr 2000/2001. Aber diese Vergleichswerte liegen nun auch schon über zehn Jahre zurück.
Vor allem in den Schwerpunktbereichen Sprache, geistige, emotionale und soziale Entwicklung ist die „Förderschul-Besuchsquote“ stetig angewachsen, stellt Dr. Ulrike Horacek, Vorstandsmitglied in der DGSP, fest. Lediglich in Thüringen und Schleswig-Holstein zeichnen sich laut Horacek „echte“ Verschiebungseffekte in Richtung inklusive Beschulung ab.
Doch was bedeuten diese Globalzahlen nun für betroffene Kinder und ihre Familien? Um dies herauszufinden, sind im Rahmen einer Dissertationsarbeit an der Universitäts-Kinderklinikum Ulm in der „Sektion Sozialpädiatrisches Zentrum und Kinderneurologie“ 155 Eltern von betroffenen Schulkindern und 54 Eltern von Vorschulkindern befragt worden. Dabei zeigt sich, dass die meisten Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch in Deutschland einem gemeinsamen Unterricht von Kindern grundsätzlich positiv gegenüberstehen. Dabei müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: kleine Klassen, speziell ausgebildete Lehrer und die Wohnortnähe. Bei Eltern von Kindern, die schwerwiegendere Beeinträchtigungen haben, kommen weitere Voraussetzungen (Einzelbetreuung, rollstuhlgerechte Einrichtung, Pflege- und spezielle Therapieangebote) hinzu.
Mehrheitlich befürworten Eltern von Vorschulkindern mit leichteren Beeinträchtigungen den Besuch einer Regelschule, auch wenn 60 Prozent von ihnen eine Integrationshilfe benötigen. Sehr viel skeptischer bewerten die meisten Eltern einen Regelschulbesuch bei schwereren Beeinträchtigungen ihrer Kinder. Diese fühlen sich auf einer Förderschule meist gut aufgehoben, weil das Lerntempo langsamer ist, Freundschaften leichter geschlossen werden können und die Lehrer verständnisvoller sind. Immer noch werden Kinder in Förderschulen nach Einschätzung der Eltern allerdings häufiger stigmatisiert. Als vorteilhaft wird eine Regelschule aber nur dann angesehen, wenn gezielte und fachlich geschulte Betreuungsfachkräfte für das Kind zur Verfügung stünden. Diese müssen (Einzel)-Förderungen, Integrationshilfestellungen und im Bedarfsfall auch spezielle medizinisch-pflegerische Leistungen sicherstellen. Diese inklusionsfördernden Rahmenbedingungen sind nach den Ergebnissen der Ulmer Studie selbst in Förderschulen nicht selbstverständlich und in Regelschulen gar die Ausnahme, kritisiert Ulrike Horacek.
Um den allseits eingeforderten Inklusionsgedanken aber auch in den Regelschulen leben zu können, fordert die DGSPJ im Einzelnen: Inklusion muss als Aufgabe für die gesamte Gesellschaft begriffen und umgesetzt werden. Bereits in Krippen und Kindergärten müssen vermehrt inklusionsfördernde Rahmenbedingungen bereitgestellt werden. Dazu gehören vor allem nicht zu große Gruppen und eine ausreichende Zahl qualifizierter Betreuungskräfte. In den Regelschulen, die Inklusion umsetzen, ist die fachliche Qualifizierung des pädagogischen Personals im Hinblick auf die speziellen gesundheitlichen Besonderheiten der Kinder sicher zu stellen. Dazu sind umfassende Investitionen in die Lehrerausbildung und eine Anpassung der Gehälter unabdingbar. Die deutlich zu verbessernde fachliche Beratung der Eltern bei der Schulwahl sollte gerade auch im Hinblick auf die geforderte Stärkung des Elternwahlrechts durch unabhängige Fachleute erfolgen: zum Beispiel im Schulärztlichen Dienst der Gesundheitsämter oder den Sozialpädiatrischen Zentren. Dabei müssen verstärkt gesundheitliche und psychosoziale Aspekte berücksichtigt werden. Auch Kinder mit komplexen Mehrfachbehinderungen oder mit erhöhtem Förderbedarf bei der geistigen Entwicklung sollten in Modellklassen von Regelschulen gefördert werden können, die im Erfolgsfall langfristig auch ausreichend finanziert werden müssen.

Quelle: ots-Originaltext: Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin vom 10.9.2012

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