Zugangssperren für Kinderpornographie
Unter Kinderpornographie versteht man die Dokumentation sexueller Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Das Internet ermöglicht InteressentInnen, aber auch neugierigen Menschen jeden Alters den Zugriff auf Bilder und Filme, deren Urheber schwer auszumachen sind. Rein zufällig kann ein 10jähriges Kind auf eine pornographische Seite gelangen. Um zumindest die Kinder vor Ausbeutung zu schützen hat die Bundesregierung am 22.4.2009 den Entwurf eines Gesetzes „zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ beschlossen. Inhalte des geplanten Gesetzes sind:
- „Auf der Basis von Sperrlisten des Bundeskriminalamts werden alle großen privaten Internetzugangsanbieter verpflichtet, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten im Internet durch geeignete technische Maßnahmen zu erschweren.
- Aus präventiven Gründen wird gegenüber den betroffenen Nutzern über eine sog. Stoppmeldung klargestellt, warum der Zugang zu einem kinderpornographischen Angebot erschwert wird.
- Die Zugangsanbieter haften nur, wenn und soweit sie die Sperrliste des Bundeskriminalamts nicht ordnungsgemäß umsetzen.
- Die anfallenden Daten können für die Strafverfolgung genutzt werden.“ (http://www.bmj.bund.de).
Der Gesetzentwurf wurde eingebracht vom Bundeswirtschaftsministerium und wird unterstützt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durch die Formulierung von Eckpunkten (http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/kinderpornografie-kabinett-eckpunkte,property=pdf,bereich=bmfsfj,rwb=true.pdf). Zu einer entsprechenden Selbstbeschränkung haben sich große Anbieter bereit erklärt.
Unicef begrüßt die Gesetzesinitiative, hält sie aber nicht für ausreichend.
„Um das kriminelle Geschäft mit Kinderpornografie zu stoppen, ist ein Bündel von Maßnahmen notwendig. Insbesondere muss die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden verbessert werden. Viele kinderpornografische Bilder befinden sich auf ausländischen Servern. Werden sie entdeckt, müssen die betroffenen Länder dazu gebracht werden, die Täter aufzuspüren und gegen diese vorzugehen. Die Bundesregierung muss sich hier für internationale Standards einsetzen.
UNICEF weist darauf hin, dass möglichst rasch eine gesetzliche Regelung für das so genannte ‚access blocking' getroffen werden muss, damit alle übrigen deutschen Provider sich dem Vorgehen anschließen und ein rechtsstaatlich kontrolliertes Verfahren sicher gestellt ist.
Im Kampf gegen Kinderpornografie muss auch dringend die Informationslage verbessert werden. Bis heute ist das tatsächliche Ausmaß der weltweiten Ausbeutung unbekannt, weil die Täter im Verborgenen handeln und kriminelle Netzwerke nutzen. So gibt es bisher nur bruchstückhafte Informationen über die Nutzungshäufigkeit, Nutzungsstrategien und die Organisation der verbrecherischen Netzwerke.
Die Bundesregierung hat sich auf dem von UNICEF mit initiierten dritten Weltkongress gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen in Rio im vergangenen Jahr erneut verpflichtet, verstärkt gegen Kinderpornografie, Kinderhandel und Kinderprostitution vorzugehen.“
http://www.unicef.de/6493.html