Zusammenarbeit mit der Grundschule - aber sicher. Rechtsgrundlagen für einen harmonischen Übergang zwischen Kita und Schule
DASS die Kita beim Übergang mit der Grundschule zusammenarbeitet, ist gesetzlich festgelegt. WIE diese Zusammenarbeit gestaltet wird, ist jedoch nicht klar definiert. Dabei sind auch bestimmte andere - z.B. datenschutzrechliche - Vorschriften zu beachten. Die Autorin nimmt aus juristischer Sicht Stellung. Wir übernehmen den Beitrag mit freundlicher Genehmigung der Redaktion aus dem neuen Heft von klein & groß.
Zusammenarbeit mit der Grundschule
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