
Zwischenruf des BJK zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
Das Bundesjugendkuratorium (BJK) benennt in dem Zwischenruf notwendige Rahmenbedingungen und Standards, die zu erfüllen sind, damit eine kind- und altersgerechte Ausgestaltung der Angebote der Ganztags-betreuung gelingen kann.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, ab 2025 einen individuellen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter einzuführen. Das BJK wertet dies – angesichts von Betreuungslücken am Übergang von der Kita in die Grundschule – grundsätzlich als ein positives Signal. Allerdings ist die Diskussion um einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nach Ansicht des BJK nicht ausschließlich auf die Perspektive der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verkürzen.
Das BJK benennt in seinem Zwischenruf daher notwendige Rahmenbedingungen und fachliche Standards, die zu erfüllen sind, damit eine kind- und altersgerechte Ausgestaltung der Ganztagsangebote gelingen kann. Ziel aller Qualitäts- und Rechtsfragen müsse sein, dass ein künftiger Rechtsanspruch kein bloßer Betreuungsanspruch wird, sondern damit gleichberechtigte Teilhabe, Entwicklung und Bildung von Kindern gewährleistet wird. Hierbei sind die Lebenslagen, Rechte, Interessen und pädagogischen Bedarfe der Kinder in den Mittelpunkt zu rücken. Dies würde aus Sicht des BJK eine kindgerechte Gestaltung des Ganztags sicherstellen.
Der Zwischenruf steht auf www.bundesjugendkuratorium.de/stellungnahmen zum Download bereit.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesjugendkuratoriums vom 5.9.2019